Jugendarbeitsschutzgesetz

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Jugendarbeitsschutz

Das bundesweit geltende Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz: JArbSchG) ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Die wesentlichen Inhalte können einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgendem Link entnommen werden: BMAS - Klare Sache – Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung


Kinder in Medienproduktionen

Ob Fernsehen, Theater oder Werbung: Die Zahl der Medienproduktionen in Deutschland steigt stetig. Und in immer mehr Formaten agieren Kinder und Jugendliche als Darsteller.

Die Bedingungen für eine Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an Foto-, Film- und Fernsehproduktionen sind ebenfalls im JArbSchG geregelt.

Gemäß § 6, Abs. 2 JArbSchG wird das zuständige Jugendamt in einem Antragsverfahren zu Ausnahmegenehmigungen angehört. Im Flyer finden Sie die relevanten Informationen zum Ablauf dieses Prozesses im Zuständigkeitsbereich unseres Jugendamtes.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Jörg Brück
Telefon 02261 88-5156
Fax 02261 88-972-5156
E-Mail joerg-peter.brueck@obk.de

 

 

 

 

 



Letzte Änderung: 03. April 2023