Fortbildungsangebote für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit

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Fortbildungsangebote „Kindeswohl –Augen auf bei der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen“ (Dauerhaftes Angebot)

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz –auch im Sinne eines ganzheitlichen Präventionskonzeptes- ein wichtiger Bestandteil.

Betroffene Kinder und Jugendliche geben häufig (verdeckte) Signale, um auf ihre brisante Situation aufmerksam zu machen. Dies zu erkennen und angemessen zu reagieren ist eine schwierige Aufgabe für Mitarbeitende.

Das Kreisjugendamt bietet den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit drei Schulungsmodule an, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Verantwortungsbereiche der Mitarbeiter ausgerichtet sind.

  1. Informationsveranstaltung „Klar sehen“
  2. Fortbildung „Klar sehen und erkennen“
  3. Fortbildung „Klar sehen und bewusst handeln“.

Nähere Informationen können dem Flyer entnommen werden.

 

Fortbildungsangebot Jugendleiterschulung

Das Kreisjugendamt bietet jedes Jahr eine Jugendleiterschulung an. Teilnehmen können interessierte Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, die ehrenamtlich mit Kinder- und Jugendlichen arbeiten (z.B. Organisation von regelmäßig stattfindenden Gruppenstunden und Ferienfreizeiten). Da freie Träger eigene Schulungen anbieten sollen, richtet sich dieses Angebot vorrangig an Mitarbeiter, die in kommunalen Einrichtungen oder bei Trägern ohne Anbindung an einem Spitzenverband tätig sind.

 

Fortbildungsangebote für Inhaber der Jugendleitercard (Auffrischungsverantaltung)

Das Kreisjugendamt bietet jährliche Fortbildungen an, die sich  in erster Linie als Auffrischungsveranstaltung für Inhaber*innen einer Jugendleitercard, aber auch für andere interessierte ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende in der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit richten.

 

 


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Claudia Bluhm
Telefon: 02261 88-5192
Fax: 02261 88-972-5192
E-Mail: claudia.bluhm@obk.de


 



Letzte Änderung: 10. Juli 2024