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Jugendförderung
Das Kreisjugendamt unterstützt die Jugendarbeit im Oberbergischen Kreis, damit diese lebendig bleiben kann!
Daher gewährt das Kreisjugendamt auf Antrag Zuschüsse zu:
- Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen im Inland und Naherholungsmaßnahmen
- Bildungsveranstaltungen
- Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit
Zuschussberechtigt sind:
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- Kommunen als Maßnahmeträger
- gemeinnützige, nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 74 Abs. 1 SGB VIII
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen im Inland und Naherholung
ab 01.01.2024 |
Richtlinien |
Verpflichtende Standards |
Antrag / Verwendungsnachweis |
Prüfbogen Jugendfreizeiten |
Prüfbogen Naherholung |
Teilnehmerliste |
Bildungsveranstaltungen
ab 01.01.2024 |
Richtlinien |
Verpflichtende Standards |
Antragsformular |
Programm |
Vordruck Kostenaufstellung |
Teilnehmerliste |
Prüfbogen |
Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit
ab 01.01.2024 |
Richtlinien Material |
Verpflichtende Standards |
Antragsformular |
Je nach Art der Maßnahme sind Teilnehmerlisten, Programme und Kostenvoranschläge vorzulegen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Claudia Bluhm
Telefon: 02261 88-5192
Fax: 02261 88-972-5192
E-Mail: claudia.bluhm@obk.de
Letzte Änderung: 26. August 2024