Jugendförderung

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Das Kreisjugendamt unterstützt die Jugendarbeit im Oberbergischen Kreis, damit diese lebendig bleiben kann!
 

Daher gewährt das Kreisjugendamt auf Antrag Zuschüsse zu:

  • Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen im Inland und  Naherholungsmaßnahmen
  • Bildungsveranstaltungen
  • Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit
     

Zuschussberechtigt sind:

  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
  • Kommunen als Maßnahmeträger
  • gemeinnützige, nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 74 Abs. 1 SGB VIII
     

Die Anträge sind schriftlich zu stellen. 
 

Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen im Inland und Naherholung

 ab 01.01.2024

Richtlinien
Verpflichtende Standards
Antrag / Verwendungsnachweis
Prüfbogen Jugendfreizeiten
Prüfbogen Naherholung
Teilnehmerliste

 

Bildungsveranstaltungen 

 ab 01.01.2024

Richtlinien
Verpflichtende Standards
Antragsformular
Programm 
Vordruck Kostenaufstellung
Teilnehmerliste Logo Word-Datei
Prüfbogen

 

Geräte und Hilfsmittel für die Jugendarbeit

 ab 01.01.2024

Richtlinien Material 
Verpflichtende Standards
Antragsformular

 

Je nach Art der Maßnahme sind Teilnehmerlisten, Programme und Kostenvoranschläge vorzulegen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

June Büser
Telefon: 02261 88-5181
Fax: 02261 88-972-5181
E-Mail: june.bueser@obk.de

 

 



Letzte Änderung: 28. Mai 2024