Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichungsdatum: 2026-05-26
DER ENTSCHEIDUNG IM IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHEN GENEHMIGUNGSVERFAHREN ÜBER DEN ANTRAG DER ABO ENERGY WP LINDLAR-VOGELBERG GMBH & CO. KG AUF ÄNDERUNG VON DREI WINDENERGIEANLAGEN (LINDLAR - VOGELBERG)
Das Unternehmen ABO Energy WP Lindlar-Vogelberg GmbH & Co. KG, Oberdorfstraße 10, 55262 Ingelheim am Rhein, erhielt am 23.01.2025 die Genehmigung für drei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Enercon E-175 EP5 mit einer installierten Leistung von 6.000 kW pro WEA, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Nabenhöhe von 162 m und einer Gesamthöhe von 249,5 m in der Gemeinde Lindlar, Gemarkung Breun.
Mit ihrem Antrag vom 06.03.2026, eingegangen am 10.03.2026, beantragte ABO Energy WP Lindlar-Vogelberg GmbH & Co. KG die Genehmigung gemäß § 16b Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), in der derzeit geltenden Fassung.
Gegenstand des Antrags war die Erhöhung der Leistung der drei WEA von 6.000 kW pro WEA auf 6.300 kW pro WEA. Darüber hinaus hat sich die Eingriffsfläche der WEA vergrößert, weshalb der Landschaftspflegerische Begleitplan ergänzt wurde. Zusätzlich hat der WEA-Hersteller (Enercon) einige Herstellerdokumente aktualisiert, sodass diese aktualisierten Dokumente ebenfalls Bestandteil des Antrags waren.
Das Vorhaben ist nach § 16b Abs. 8 BImSchG in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs I zu der vorgenannten Verordnung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig.
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist nach § 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) NRW in Verbindung mit Teil A der Anlage zur ZustVU NRW der Oberbergische Kreis – Der Landrat als Untere Immissionsschutzbehörde.
Der Genehmigungsbescheid vom 12.05.2026 enthält folgenden verfügenden Teil:
I. Tenor
Aufgrund des Antrages der Firma
ABO Energy WP Lindlar-Vogelberg GmbH & Co. KG Oberdorfstraße 10
55262 Ingelheim am Rhein
gemäß § 16b BImSchG vom 06.03.2026, eingegangen am 10.03.2026 und zuletzt ergänzt am 31.03.2026 wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 23.01.2025 (Az. 67/21-20—G-08-2024-Scht) zur Errichtung und zum Betrieb von
drei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Enercon E-175 EP5 mit einer Nabenhöhe von 162,0 m, einem Rotordurchmesser von 175,0 m und einer Gesamthöhe von 249,5 m
(Ziffer 1.6.2 (V) des Anhangs I der 4. BImSchV)
in der Gemeinde Lindlar, Gemarkung Breun, Flur 49, Flurstück 110 (WEA 1) und 66 (WEA 2) sowie Flur 50, Flurstück 29 (WEA 3) in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb wie nachfolgend ersichtlich geändert und/oder ergänzt:
Hiermit wird die Erhöhung der Leistung von 6.000 kW auf 6.300 kW pro WEA sowie die Erweiterung der Eingriffsfläche für die Errichtung der drei WEA und die Aktualisierung der Herstellerdokumente inklusive Änderung der Betriebsmodi/Schalldaten genehmigt.
Genehmigter Umfang der Anlagen und ihr Betrieb:
|
I. Anlage |
Typ / Leistung |
Modus |
Betriebszeit |
|
WEA 1 |
Enercon E-175 EP5 6.300 kW |
OM-YO-12-1 |
06:00 bis 22:00 Uhr |
|
OM-0-1 |
22:00 bis 06:00 Uhr |
||
|
WEA 2 |
OM-YO-12-1 |
06:00 bis 22:00 Uhr |
|
|
OM-0-1 |
22:00 bis 06:00 Uhr |
||
|
WEA 3 |
OM-YO-12-1 |
06:00 bis 22:00 Uhr |
|
|
OM-NR-05-1 |
22:00 bis 06:00 Uhr |
Zu III.2 Immissionsschutz
Die Nebenbestimmung 2.1 der Genehmigung vom 23.01.2025 wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Die Schallimmissionsprognose der Firma Ramboll Deutschland GmbH (Elisabeth-Consbruch-Straße 3, 34131 Kassel) vom 05.06.2024, Bericht Nr. 24-1-3005-000-NRM sowie die Schallimmissionsprognose vom 26.03.2026, Bericht Nr. 24-1-3005-002-NSc sind Bestandteil dieser Genehmigung.
Die Nebenbestimmung 2.4 der Genehmigung vom 23.01.2025 wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Die WEA sind zur Tagzeit von 06:00 - 22:00 Uhr entsprechend der Schallimmissionsprognose der Firma Ramboll Deutschland GmbH (Elisabeth-Consbruch-Straße 3, 34131 Kassel) vom 26.03.2026, Bericht Nr. 24-1-3005-002-NSc im Zusammenhang mit der Herstellerangabe Enercon E-175 EP5 E1 Mode OM-YO-12-1 BerichtNr. D03149502/0.1-de/DA mit den hier festgelegten Leistungsdaten zu betreiben.
Zur Kennzeichnung der maximal zulässigen Emissionen sowie des genehmigungskonformen Betriebs gelten folgende Werte:
|
f [Hz] |
63 |
125 |
250 |
500 |
1000 |
2000 |
4000 |
|
LW,Okt [dB(A)] |
90,8 |
93,6 |
98,3 |
102,3 |
102,6 |
99,6 |
91,1 |
|
berücksichtigte Unsicherheiten |
σR = 0,5 dB σP = 1,2 dB σProg = 1,0 dB |
||||||
|
Le,max,Okt [dB(A)] |
92,5 |
95,3 |
100,0 |
104,0 |
104,3 |
101,3 |
92,8 |
|
Lo, Okt [dB(A)] |
92,9 |
95,7 |
100,4 |
104,4 |
104,7 |
101,7 |
93,2 |
Die Werte der oberen Vertrauensbereichsgrenze Lo,Okt stellen das Maß für die Auswirkungen des genehmigungskonformen Betriebs inklusive aller erforderlichen Zuschläge zur Berücksichtigung von Unsicherheiten dar und dürfen nicht überschritten werden; sie gelten somit auch als Vorbelastung für nachfolgende Anlagen.
Die Nebenbestimmung 2.5 der Genehmigung vom 23.01.2025 wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Die WEA 1 und 2 sind zur Nachtzeit von 22:00 - 6:00 Uhr entsprechend der Schallimmissionsprognose der Firma Ramboll Deutschland GmbH (Elisabeth-Consbruch-Straße 3, 34131 Kassel) vom 26.03.2026, Bericht Nr. 24-1-3005-002-NSc im Zusammenhang mit der Herstellerangabe Enercon E-175 EP5 E1 Mode OM-0-1 BerichtNr. D03135748/1.0-de/DA mit den hier festgelegten Leistungsdaten zu betreiben.
Zur Kennzeichnung der maximal zulässigen Emissionen sowie des genehmigungskonformen Betriebs gelten folgende Werte:
|
f [Hz] |
63 |
125 |
250 |
500 |
1000 |
2000 |
4000 |
|
LW,Okt [dB(A)] |
89,0 |
93,7 |
97,0 |
99,9 |
101,3 |
100,3 |
93,5 |
|
berücksichtigte Unsicherheiten |
σR = 0,5 dB σP = 1,2 dB σProg = 1,0 dB |
||||||
|
Le,max,Okt [dB(A)] |
90,7 |
95,4 |
98,7 |
101,6 |
103,0 |
102,0 |
95,2 |
|
Lo, Okt [dB(A)] |
91,1 |
95,8 |
99,1 |
102,0 |
103,4 |
102,4 |
95,6 |
Die Werte der oberen Vertrauensbereichsgrenze Lo,Okt stellen das Maß für die Auswirkungen des genehmigungskonformen Betriebs inklusive aller erforderlichen Zuschläge zur Berücksichtigung von Unsicherheiten dar und dürfen nicht überschritten werden; sie gelten somit auch als Vorbelastung für nachfolgende Anlagen.
Die Nebenbestimmung 2.6 der Genehmigung vom 23.01.2025 wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Die WEA 3 ist zur Nachtzeit von 22:00 - 6:00 Uhr entsprechend der Schallimmissionsprognose der Firma Ramboll Deutschland GmbH (Elisabeth-Consbruch-Straße 3, 34131 Kassel) vom 26.03.2026, Bericht Nr. 24-1-3005-002-NSc im Zusammenhang mit der Herstellerangabe Enercon E-175 EP5 E1 Mode OM-NR-05-1 BerichtNr. D03135753/1.0-de/DA mit den hier festgelegten Leistungsdaten zu betreiben.
Zur Kennzeichnung der maximal zulässigen Emissionen sowie des genehmigungskonformen Betriebs gelten folgende Werte:
|
f [Hz] |
63 |
125 |
250 |
500 |
1000 |
2000 |
4000 |
|
LW,Okt [dB(A)] |
83,9 |
88,8 |
93,8 |
96,8 |
96,9 |
93,5 |
85,3 |
|
berücksichtigte Unsicherheiten |
σR = 0,5 dB σP = 1,2 dB σProg = 1,0 dB |
||||||
|
Le,max,Okt [dB(A)] |
85,6 |
90,5 |
95,5 |
98,5 |
98,6 |
95,2 |
87,0 |
|
Lo, Okt [dB(A)] |
86,0 |
90,9 |
95,9 |
98,9 |
99,0 |
95,6 |
87,4 |
Die Werte der oberen Vertrauensbereichsgrenze Lo,Okt stellen das Maß für die Auswirkungen des genehmigungskonformen Betriebs inklusive aller erforderlichen Zuschläge zur Berücksichtigung von Unsicherheiten dar und dürfen nicht überschritten werden; sie gelten somit auch als Vorbelastung für nachfolgende Anlagen.
Die Nebenbestimmung 2.7 der Genehmigung vom 23.01.2025 wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Die WEA sind solange während der Nachtzeit von 22:00 - 6:00 Uhr außer Betrieb zu setzen, bis das Schallverhalten des WEA-Typs Enercon E-175 EP5 durch eine FGW-konforme Vermessung an den beantragten WEA selbst oder einer anderen WEA gleichen Typs belegt wird. Es ist nachzuweisen, dass die im Wind-BIN des höchsten gemessenen Summenschallleistungspegels vermessenen Oktavschallleistungspegel zuzüglich des 90%-Konfidenzintervalls der Gesamtunsicherheit aus Vermessung, Serienstreuung und Prognosemodell (Lo,Okt,Vermessung) die in Nebenbestimmungen Nr. 2.5 und 2.6 festgelegten Werte der oberen Vertrauensbereichsgrenze Lo,Okt nicht überschreiten.
Werden nicht alle Werte Lo,Okt eingehalten, kann der Nachweis für die Aufnahme des Nachtbetriebs über die Durchführung einer erneuten Ausbreitungsrechnung für die betroffene einzelne WEA erbracht werden. Diese Kontrollrechnung ist mit dem identischen Ausbreitungsmodell einschließlich der Immissionsaufpunktmodellierung durchzuführen, wie es in der Schallprognose der Firma Ramboll Deutschland GmbH (Elisabeth-Consbruch-Straße 3, 34131 Kassel) vom 05.06.2024, Bericht Nr. 24-1-3005-000-NRM abgebildet ist.
Als Eingangsdaten sind die oberen Vertrauensbereichsgrenzen der vermessenen Oktavschalleistungspegel Lo,Okt,Vermessung des Wind-BINs, das immissionsseitig den höchsten Beurteilungspegel erzeugt, anzusetzen. Der Nachweis für die Aufnahme des Nachtbetriebs gilt dann als erbracht, wenn die so ermittelten Teilimmissionswerte der betroffenen einzelnen WEA die für sie in der Schallprognose der Firma Ramboll Deutschland GmbH (Elisabeth-Consbruch-Straße 3, 34131 Kassel) vom 05.06.2024, Bericht Nr. 24-1-3005-000-NRM ermittelten, im Anhang Teil I (S. 33-35) aufgelisteten Teilimmissionspegel nicht überschreiten.
Der Nachtbetrieb ist nach positivem Nachweis und Freigabe durch die Überwachungsbehörde (Umweltamt beim Landrat des Oberbergischen Kreises – Bereich
Immissionsschutz) in dem Betriebsmodus mit der zugehörigen maximalen Leistung und Drehzahl zulässig, der dem vorgelegten schalltechnischen Nachweis zu Grunde liegt.
Bis zur Vorlage eines Berichtes über die Typvermessung kann der Nachtbetrieb aufgenommen werden, wenn die WEA zur Nachtzeit übergangsweise in folgendem schallreduzierten Betriebsmodus betrieben werden:
WEA 1 Modus: OM-NR-04-1
WEA 2 Modus: OM-NR-04-1
WEA 3 Modus: OM-NR-08-1
Wird beim übergangsweisen Nachtbetrieb eine immissionsseitige Tonhaltigkeit festgestellt, ist der übergangsweise Nachtbetrieb unverzüglich einzustellen. Tonhaltig sind WEA, für die nach TA Lärm ein Tonzuschlag von 3 dB oder 6 dB zu vergeben ist.
Zu III.7 Natur- und Landschaftsschutz
Die Nebenbestimmung 7.1 der Genehmigung vom 23.01.2025 wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) von dem Büro Ecoda GmbH & Co.KG für das Windenergieprojekt am Standort „Vogelberg“ (Gemeinde Lindlar, Oberbergischer Kreis) mit 3 WEA, mit Stand vom 18.11.2024 und der Ergänzung vom 13.12.2024 sowie der Ergänzung vom 05.11.2025 ist Bestandteil der Genehmigung. Insbesondere sind dies die in Kapitel 6.2 des LBPs genannten Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs:
Aufforstung von 2 Fett(mäh)weiden (in der Gemarkung Breun, Flur: 50, Flurstück 43 und in der Gemarkung Klüppelberg, Flur 60, Flurstück 92)
sowie die in Kapitel 2.2 der Ergänzung vom 05.11.2025 beschriebenen Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs:
Entwicklung trockener Hochstaudenfluren auf den permanent gerodeten Flächen und Aufforstung der temporär gerodeten Flächen mit lebensraumtypischen Gehölzen zur Entwicklung des Zielbiotops Buchen-Eichenmischwald (AB1, Lrt100, ta3-5, m) entsprechend dem Waldentwicklungstyp 12 (WET 12-Eiche-Buche/Hainbuche).
Zu III.9 Forstrecht
Die Nebenbestimmungen der Genehmigung vom 23.01.2025 werden um folgenden Punkt ergänzt:
9.7 Der Beginn der Waldumwandlung (Rodung = Entfernung des Oberbodens und der Wurzelstöcke von der Waldfläche) für die Flächen der WEA ist dem Regionalforstamt Bergisches Land mindestens eine Woche vor Beginn anzuzeigen.
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht NRW mit Sitz in Münster erhoben werden.
- Hinweise gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG
Der Genehmigungsbescheid samt Begründung liegt vom 29.05.2026 bis 12.06.2026 (jeweils einschließlich) bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach während der Dienstzeiten:
montags bis freitags 08:00 - 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 13:00 - 16:00 Uhr und donnerstags 13:00 - 17:30 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Wichtiger Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Terminabsprache möglich (telefonische Anmeldung und Möglichkeit einer individuellen Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter Tel. 02261 88 6726).
Dieser Bekanntmachungstext sowie der Genehmigungsbescheid samt Begründung sind auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises, Der Landrat, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach unter Oberbergischer Kreis: Genehmigungsverfahren einsehbar.
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Der Landrat
- Untere Immissionsschutzbehörde –
Im Auftrag gez.
Schatschneider