Nahaufnahme von Händen, die eine Angelrute mit einer roten Spule halten. Im Hintergrund ein unscharfer See und grüne Bäume. copyright: Foto von Clark Young auf Unsplash

Angeln und Fischen

Diese Seite teilen:

Fischerprüfung

Die Fischerprüfung ist eine staatliche Prüfung, welche das Kreisordnungsamt in seiner Funktion als Untere Fischereibehörde (UFB) zweimal jährlich, in der Regel im März und im November, organisiert.

Die Termine der Fischerprüfungen werden rechtzeitig über die öffentlichen Bekanntmachungen des Oberbergischen Kreises veröffentlicht.

Im Rahmen dieser Prüfung werden ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische und die fischerei- und tierschutzrechtlichen Vorschriften, durch den Fischerprüfungsausschuss des Oberbergischen Kreises in den Prüfungsteilen

  • schriftlicher Teil (Fragebogen),

  • praktischer Teil (Erkennen von Fischarten, funktions- und waidgerechter Zusammenbau einer Angelrute)

abgeprüft.

Nach erfolgreich abgeschlossener Fischerprüfung werden Sie durch die UFB in das Fischereiregister NRW als in der Fischerei sachkundige Person eingetragen. Der dortige Eintrag Ihrer Daten (Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse) und der Ihnen dazu übermittelte Nachweis berechtigt Sie zum Erwerb eines Fischereischeines bei den dafür zuständigen Stellen.

Sie können den Fischereischein online beim zuständigen Landesamt oder analog bei Ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung beantragen.

Falls Sie in einem Bundesland Deutschlands angeln möchten, das nicht wie Nordrhein Westfalen über ein digitales Fischereischeinwesen verfügt, können Sie bei der UFB formlos ein klassisches Fischerprüfungszeugnis gebührenpflichtig beantragen.

Zugangsvorraussetzungen

  • Mindestens 12 Jahre alt (bei Minderjährigen ist ein schriftliches Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten notwendig)

  • Wohnort im Oberbergischen Kreis (Ausnahmen möglich)

  • Rechtzeitiger Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (spätestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin)

  • fristgerechte Bezahlung der Prüfungsgebühr im Vorfeld der Fischerprüfung. Halten Sie bitte einen Nachweis der Bezahlung der Gebühr zur stichpunktartigen Kontrolle am Tage der Prüfung bereit.

Kosten

  • Die Fischerprüfung ist gebührenpflichtig (Erstprüfung 50 Euro, bei Wiederholung 30 Euro)

  • Ausnahmen vom Prüfungsort können bewilligt werden (Gebühr zurzeit 15 Euro)

Der Besuch eines privaten Lehrgangs erleichtert die eigene Vorbereitung, ist aber nicht zwingend notwendig.

Downloads

Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung

Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Fischerprüfung

Fischerprüfung /obk/themen/tiere-und-lebensmittel/angeln-und-fischen/index.shtml.de
Ihr Weg zu uns:

Kreisordnungsamt

Stahlstr. 5
51645 Gummersbach-Dieringhausen

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!