Zentrale Bußgeldstelle
Hier werden straßenverkehrsrechtliche und Allgemeine Ordnungswidrigkeiten geahndet
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr handelt es sich zum einen um durch die Polizei und die Zentrale Bußgeldstelle festgestellte Geschwindigkeitsverstöße, aber auch um z.B.:
- das Missachten von Überholverboten,
- Rotlichtverstöße,
- das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes,
- die verbotene Handynutzung während der Fahrt,
- technische Mängel am Fahrzeug oder auch
- das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, erlassen Bußgeldbescheide oder stellen Verwarngeldangebote aus, bearbeiten Einsprüche und überwachen die Vollstreckung des Fahrverbotes oder auch die noch zu zahlenden Forderung.
Kontakt
Frau Heimann
Frau Melcak
Frau Borlinghaus
Herr Wollenweber
Frau Herrmann
Frau Hüller
Frau Wirths
Bei Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um unterschiedliche Verstöße. Die Vorgänge werden der Zentralen Bußgeldstelle durch andere Ämter der Kreisverwaltung (z.B.: Kreisumweltamt) und andere Behörden (z.B.: Bundesamt für Logistik und Mobilität, andere Polizeibehörden) übermittelt. Hierunter fallen z.B.: Verstöße aus folgenden Bereichen:
- Baurecht,
- Umweltrecht,
- Waffenrecht,
- Lebensmittelrecht,
- Schwarzarbeit,
- Fahrpersonalrecht (Lenk- und Ruhezeiten gewerblicher LKW- und Busfahrer und -fahrerinnen),
- Personenbeförderungsrecht (Taxi- und Mietwagenunternehmen) oder auch
- Fahrlehrerrecht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen Bußgeldbescheide oder stellen Verwarngeldangebote aus, bearbeiten Einsprüche und überwachen die Vollstreckung der noch zu zahlenden Forderungen. Die Entscheidung über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens trifft in der Regel jedoch das Fachamt (z.B.: Kreisumweltamt) bzw. die andere Behörde nach eigenem Ermessen.
Durch die konsequente Ahndung ordnungswidrigen Verhaltens wollen wir Sie vor wirtschaftsschädlicher Schwarzarbeit, vor Umweltbelastungen, vor unhygienischen oder verdorbenen Lebensmitteln u.ä. schützen.
Kontakt
Frau Kemmerich
Herr Weßelmecking
Frau Domke
Weitere Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei sonstigen Fragen
Frau Bockmühl
Frau Senft
Frau Schuldeis
Frau Heinrichs
Frau Zientek