Amt 36 - Straßenverkehrsamt
Das Straßenverkehrsamt (Amt 36) ist dem Dezernat II zugeordnet.
Im Straßenverkehrsamt sind rund 60 Mitarbeitende rund um die Themen Straßenverkehr und Kraftfahrzeuge für Sie tätig.
Unsere Aufgaben
Führerscheinstelle
- Ersterteilung/Erweiterung/Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Umschreibung alter Führerscheine in den EU-Kartenführerschein
- Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Ersatzführerscheinen (bei Verlust/Diebstahl)
- Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerqualifizierungsnachweis
- Bestellung von Fahrerkarten
- Maßnahmen bezüglich des Führerscheins auf Probe
- Maßnahmen nach dem Fahreignungsbewertungssystem
- (Punktesystem)
- Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Entziehung von Fahrerlaubnissen
Straßenverkehr
- Vorsitz der Unfallkommission
- Verkehrszeichen und Verkehrsregelungen
- Arbeitsstellen im Straßenraum
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Großraum-/Schwertransporte und Ausnahmegenehmigungen
- Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- gewerblicher Personenbeförderungsverkehr mit Taxen und Mietwagen
- Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- Fahrerbescheinigung Güterkraftverkehr
- Handwerkerparkausweis
- Anordnung von Fahrtenbüchern
- Transport gefährlicher Güter - Fahrwegbestimmung -
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen
Fahrschulwesen
- Erteilung von Fahrlehrerlaubnissen
- Erteilung von Fahrschulerlaubnissen
- Überwachung von Fahrschulen
Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte
- Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG, dem Merkzeichen Bl und dem Merkzeichen G nach eingehender Prüfung und unter bestimmten Voraussetzungen
(Hinweis: Nur wenn Ihr Wohnort in den Kommunen Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Nümbrecht oder Waldbröl liegt.)
Zulassung von Fahrzeugen
- Neuzulassung
- Umschreibungen innerhalb des Oberbergischen Kreises und von außerhalb
- Umkennzeichnungen nach Kennzeichenverlust oder -diebstahl
- Saison-, Oldtimer-, Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen
- Rote Dauerkennzeichen
- Technische Änderungen
- Anschriften- und Namensänderungen
- Erteilung von Einzelgenehmigungen für ungetypte Fahrzeuge
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO
- Ersatzdokumente nach Verlust oder Diebstahl
- Außerbetriebsetzungen
Ordnungsbehördliche Aufgaben
- Überwachung von Halterpflichten
- Zwangsweise Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen
- ohne Versicherungsschutz
- wegen Nichtzahlung der Kfz-Steuer
- wegen Fahrzeugmängeln
- wegen unterlassener Umschreibung
Unsere Ziele für Sie
Wir bieten ein umfassendes Leistungspektrum rund um Ihr Kraftfahrzeug, Fahrerlaubnisse und die Verkehrs-lenkung und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Mobilität und Verkehrssicherheit im Kreis und der Region.
Unsere Leistungen
Wir sorgen dafür, dass die Straßen im Oberbergischen Kreis – soweit nicht einige Kommunen selbst dafür zuständig sind – durch angemessene und rechtskonforme Verkehrsregelungen sicher werden, sind und bleiben. Dafür arbeiten wir nicht nur in der Unfallkommission eng zusammen mit der Polizei, den Kommunen und Straßenbaulastträgern.
Als Fahrerlaubnisbehörde ist es neben der Erteilung der Fahrerlaubnis für verschiedenste Fahrzeuge unsere Aufgabe, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Dies geschieht zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden.
Dieser Schutz ist auch unsere Motivation, für die Sicherheit der auf unseren Straßen fahrenden Kraftfahrzeuge zu sorgen. Dafür ist eine ordnungsgemäße Zulassung sowie das Vorliegen von ausreichendem Versicherungsschutz unabdingbar.
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