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Schulamt für den Oberbergischen Kreis

Schulfachlicher und verwaltungsfachlicher Teil
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Aufgaben des Amtes

Die Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Oberbergischen Kreis) ist zuständig für

  • Grundschulen,
  • Hauptschulen und
  • Förderschulen

und besitzt Aufgaben einer Dienst- und Fachaufsicht.

Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der von den Schulen wahrgenommenen Aufgaben (§13 Abs. 1 LOG), sowohl im Bereich der sogenannten inneren Schulangelegenheiten, d.h. vor allem die unmittelbare Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, sowie der äußeren Schulangelegenheiten, d.h. die Errichtung, Organisation, Verwaltungsführung und Unterhaltung.

Für Grundschulen ergeben sich zusätzlich Aufgaben der Dienstaufsicht bezogen auf den Aufbau, die innere Organisation, die allgemeine Geschäftsführung sowie die Personalangelegenheiten der Behörde (§12 Abs. 1 LOG).

Ihr Weg zu uns:

Schulamt für den Oberbergischen Kreis

Industriestr. 2
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
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13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

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13:00 - 16:00 Uhr 

Donnerstag

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Freitag

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