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Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-09-29

Bedarfsgerechte Sanierung und -erweiterung der Kreisstraße 57 Sanierung und -erweiterung der Kreisstraße 57 im Bereich der Ortslage Reichshof-Allenbach

Oberbergischer Kreis. Ab dem 05. Oktober beginnen auf der Kreisstraße 57 umfangreiche Bauarbeiten zur bedarfsgerechten Verbreiterung der Fahrbahn. Der Einmündungsbereich zum örtlichen Gewerbegebiet wird so ausgebaut, dass künftig auch größere Fahrzeuge sicher und ohne Gefährdung des vorfahrtsberechtigten Verkehrs in die Kreisstraße einbiegen können. Parallel dazu wird die übrige, nicht unmittelbar vom Ausbau betroffene Fahrbahnfläche umfassend saniert.

In Abstimmung mit dem örtlichen Gewässerunterhalter erfolgt zudem die Verlegung des an die Fahrbahn angrenzenden Gewässers. Dieses wird künftig in einem deutlich naturnäheren und von der Straße abgesetzten Verlauf geführt und anschließend wieder in die Steinagger geleitet. So werden weitere, durch das Gewässer verursachte Schäden am Straßendamm, so wie sie aktuell bestehen, möglichst vermieden.

Um die Einschränkungen für die örtlichen Gewerbetreibenden möglichst gering zu halten, werden die Bauarbeiten unter Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Zufahrt zum örtlichen Gewerbegebiet durchgeführt. Die zwischen den Ortslagen Allenbach und Dorn verlaufende Fahrbahn der K 57 wird für die Dauer der Arbeiten vollgesperrt.

Die für den Durchgangsverkehr eingerichtete Umleitung führt über die L 337 Pochwerk – Allenbach - L 341 Allenbach – Allinghausen - Hunsheim, die Kirchstraße bzw. Am Alperbach in Hunsheim und die K 57 Alpe – Dorn.

Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Ende November andauern.

Sofern Fotos zum Download nur für Medienvertretende/Presse bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.