Zwei Hände halten gemeinsam einen deutschen Reisepass mit bordeauxrotem Einband und goldener Prägung, auf der der Bundesadler zu sehen ist. copyright: OBK

Einbürgerung

Durch die Einbürgerung erweben Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit und erlangen alle Rechte und Pflichten als Staatsbürger.

Mit erfolgter Einbürgerung steht treten die nachstehenden Rechte ein:

  • Allgemeines Wahlrecht.

  • Erlangung der sog. Deutschengrundrechte.
    (Art. 8 GG: Versammlungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG: Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG: Freizügigkeit, Art. 12 GG: Berufsfreiheit)

  • Unverwirkbares Aufenthaltsrecht.

  • Zugang zum Beamtenstatus.

  • EU-Freizügigkeit.

  • Konsularischen Schutz im Ausland.

  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.

Das Einbürgerungsverfahren

Die Einbürgerung erfolgt auf Antrag. Jeder Einbürgerungsbewerber, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, stellt einen eigenen Einbürgerungsantrag. Bei gesetzlich Betreuten ist ein Betreuerausweis bzw. bei Einrichtung der Betreuung bis 2022 eine Bestallungsurkunde als Nachweis der rechtlichen Betreuung einzureichen.

Die Antragstellung erfolgt im Rathaus (Bürgerservice, teilweise auch Standesamt) des jeweiligen Wohnortes. Dort erhält der Einbürgerungsbewerber oder die Einbürgerungsbewerbin das Antragsformular, das auch dort in Gegenwart einer Amtsperson unterschreiben werden muss. Damit wird die Unterschrift beglaubigt. Ebenfalls erhalten die Einbürgerungsbewerber und Einbürgerungsbewerberinnen dort eine Aufstellung der mit einzureichenden Unterlagen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern (beide) den Antrag stellen und unterschreiben. Im Falle von alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen (Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss).

Der vollständige Antrag wird anschließend von der Stadt oder Gemeinde übersandt. Der Einbürgerungsbewerber bzw. die Einbürgerungsbewerberin erhält in weiterer Folge eine Eingangsbestätigung mit der Aufforderung zur Zahlung der Vorschussgebühr (191,- €). Nach Eingang der Gebühr beginnt die Staatsangehörigkeitsbehörde den Antrag umfassend zu prüfen. Es erfolgt sog. Sicherheitsabfrage bei verschiedenen Sicherheitsbehörden und es werden je nach Einzelfall Auskünfte bei weiteren Behörden bzw. ööffentlichen Stellen eingeholt.

Außerdem wird die Ausländerakte ausgewertet, um festzustellen, ob der Einbürgerungsbewerber bzw. die Einbürgerungsbewerberin einen einbürgerungstauglichen Aufenthaltstitel besitzt und die erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten erfüllt sind.

Wenn alle Voraussetzungen für die Einbürgerung positiv festgestellt wurden, wird eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt und im Rahmen eines persönlichen Termin feierlich ausgehändigt. Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhält der Einbürgerungsbewerber bzw. die Einbürgerungsbewerberin die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Einbürgerungsurkunde ist ein Unikat und belegt den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Mit der Einbürgerungsurkunde können dann die deutschen Personaldokumente (Personalausweis und Reisepass) beim Bürgerservice des jeweiligen Wohnortes beantragt werden.

Einbürgerungsvoraussetzungen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27.06.2024 wird es nicht mehr verlangt, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Mehrstaatigkeit wird generell hingenommen.

  • Fünf Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit.

  • Unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung.

  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung/Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft (Loyalitätserklärung).

  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Bezug von Grundsicherungsgeld (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII).

  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat.

  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, die dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.

  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest/Test Leben in Deutschland).

  • Keine gleichzeitig bestehende Ehe mit mehreren Ehegatten.

  • Achtung der im Grundgesetz festgelegten Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Identität, Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus

  • gültiger Heimatpass, Ausweis (z. B. auch Reiseausweis für Flüchtlinge) oder Ausweisersatz

  • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

  • abgelaufener Heimatpass und/oder Identitätskarte

Nachweis der Identität und des Personenstandes

  • eigene Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden stets mit Übersetzung eines für die deutschen Gerichte ermächtigten Übersetzers)

  • Geburtsurkunde der miteinzubürgernden Kinder/des miteinzubürgernden Ehegatten

  • Heiratsurkunde bzw. deutsche Eheurkunde

  • Scheidungsurteil / Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse

Einkommensnachweise bei ArbeitnehmernArbeitgeberbescheinigung

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig sein, z. B.:

  • bei Selbstständigen: Nachweis über Krankenversicherungsschutz und ausreichende private Altersvorsorge, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt/Gemeinde und des Finanzamtes, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, Einkommensteuerbescheid etc.

  • Nachweis zum Sorgerecht / gesetzliche Vertretung, z. B. Negativbescheinigung des Jugendamtes, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis, etc.

  • Nachweise zum Bestehen oder Nichtbestehen weiterer Staatsangehörigkeiten

Download

Merkblatt Verlust der Staatsangehörigkeit

Merkblatt zur Loyalitätserklärung

Merkblatt Straffreiheit

Merkblatt Unterlagen

Merkblatt Sicherstellung Lebensunterhalt

Merkblatt Staatsbürgerliche Kenntnisse

Merkblatt Aufenthaltszeiten im Inland

Merkblatt geklärte Identität

Merkblatt Bekenntnis besondere Verantwortung

Merkblatt ausreichende Deutschkenntnisse

Erklärung zur historischen Verantwortung

Loyalitätserklärung Bekenntnis zur Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung

Arbeitgeberbescheinigung

Anschlusserklärung Miteinbürgerung

Kontakt

Einbürgerung

(Zuständigkeit nach Familienname)

Einbürgerung /obk/themen/auslaenderbehoerde-und-integration/auslaenderangelegenheiten/einbuergerung/index.shtml.de
Einbürgerung Verleihung /obk/themen/auslaenderbehoerde-und-integration/auslaenderangelegenheiten/einbuergerung/index.shtml.de
Voraussetzungen für die Einbürgerung von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats Einbürgerungsvoraussetzungen für Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats /obk/themen/auslaenderbehoerde-und-integration/auslaenderangelegenheiten/einbuergerung/index.shtml.de
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