Ein brauner Reisepass, ein gelber Bleistift, ein Visa-Antragsformular, Flugtickets und eine EU-Flagge liegen auf einem Holztisch. Im Hintergrund ein Laptop und ein Notizbuch. copyright: Freepik Company S.L. - www.freepik.com // magnific auf Magnific

Einreise und Aufenthalt

Einreise

Drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer, die weder die deutsche noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, müssen bei der Einreise grundsätzlich im Besitz eines nationalen Visums sein, sofern ein Daueraufenthalt in Deutschland beabsichtigt ist.

Das nationale Visum ist vor der Einreise bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung im Herkunfts- oder Aufenthaltsland zu beantragen. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Ausländerbehörde im Visumsverfahren von den Auslandsvertretungen beteiligt.

vorheriger Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde vor.

Aufenthalt

Nach der Einreise ist für den weiteren Aufenthalt in Deutschland ein Aufenthaltstitel zu beantragen. Nach erfolgter Einreise in das Bundesgebiet melden Sie sich zunächst beim Bürgerservice Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz an. Anschließend versendet die Ausländerbehörde innerhalb weniger Wochen einen Vorsprachetermin.

Sollten Sie nach wenigen Wochen keinen Vorsprachetermin zugeschickt bekommen haben, bitten wir Sie, sich telefonisch zwecks Terminvereinbarung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zu wenden. Bei der persönlichen Vorsprache ist neben dem aktuellen Reisepass in der Regel auch ein vollständig ausgefülltes Antragsformular vorzulegen.

Alle Ausländerinnen und Ausländer, die bereits im Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels und im Oberbergischen Kreis gemeldet sind, werden ca. 12 Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels zu einem Termin eingeladen. Bitte sprechen Sie nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde vor.

Downloads

Antragsformular Aufenthaltstitel

Vollmacht zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Mietbescheinigung

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Bundesagentur für Arbeit)

Kontakt

Allgemeine Ausländerangelegenheiten

(Zuständigkeit nach Familiennamen)

Niederlassungserlaubnis /obk/themen/auslaenderbehoerde-und-integration/auslaenderangelegenheiten/einreise-aufenthalt-wohnen/index.shtml.de
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen <p>§ 28 AufenthG</p> /obk/themen/auslaenderbehoerde-und-integration/auslaenderangelegenheiten/einreise-aufenthalt-wohnen/index.shtml.de
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