Staatliche Schulaufsicht
Das Schulamt für den Oberbergischen Kreis ist zuständig für
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Grundschulen,
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Hauptschulen und
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Förderschulen
und besitzt Aufgaben einer Dienst- und Fachaufsicht. Sowohl die schulfachlichen Angelegenheiten wie auch die dienstrechtliche Entscheidungskompetenz (§86 Abs. 2 SchulG NRW) liegt bei den Schulaufsichten. Im Bereich der Haupt- und Förderschulen liegt die Entscheidungskompetenz für dienstrechtliche Angelegenheiten in der Bezirksregierung Köln, die Fachaufsicht bei der für Grund- und Förderschulen zuständigen Schulaufsicht im Schulamt.
Dabei erstreckt sich im Staatlichen Schulamt die Fachaufsicht für Grund-, Haupt und Förderschulen auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der von den Schulen wahrgenommenen Aufgaben (§13 Abs. 1 LOG), sowohl im Bereich der sogenannten inneren Schulangelegenheiten, d. h. vor allem die unmittelbare Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, sowie der äußeren Schulangelegenheiten, d.h. die Errichtung, Organisation, Verwaltungsführung und Unterhaltung.
Für Grundschulen ergeben sich im Staatlichen Schulamt zusätzlich Aufgaben der Dienstaufsicht bezogen auf den Aufbau, die innere Organisation, die allgemeine Geschäftsführung sowie die Personalangelegenheiten der Behörde (§12 Abs. 1 LOG).
Sonstige rechtliche, insbesondere verwaltungsrechtliche und haushaltsrechtliche Angelegenheiten sind Aufgabe der Verwaltungsfachlichen Mitglieder (§91 Abs. 3 SchulG NRW).
Die obere Schulaufsicht sowie weitere Zuständigkeiten liegen bei der Bezirksregierung Köln
Weiterführende Informationen
Kontakt
Schulamtsdirektorin
Schulaufsicht Grundschulen
zuständig für die Grundschulen der Kommunen Bergneustadt, Gummersbach, Morsbach, Reichshof, Waldbröl, Wipperfürth
Gabriele Zimmermann
Schulrat
Schulaufsicht Grundschulen
zuständig für die Grundschulen der Kommunen Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Nümbrecht, Radevormwald, Wiehl
Reiner Pfesdorf
zuständig für die Hauptschulen und Förderschulen im OBK
N.N.
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