Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) im Oberbergischen Kreis
Mehrsprachigkeit als Stärke
Viele Kinder und Jugendliche im Oberbergischen Kreis wachsen mehrsprachig auf. Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) unterstützt sie dabei, ihre Familiensprache systematisch weiterzuentwickeln und ihre Mehrsprachigkeit als Ressource zu nutzen.
Der HSU ist ein schulisches Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen. Er richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, die Deutsch und eine weitere Sprache sprechen bzw. mit dieser Sprache aufwachsen. Ziel ist es, die Fähigkeiten in der Herkunftssprache in Wort und Schrift zu erhalten, auszubauen und zu erweitern sowie interkulturelle Kompetenzen und mehrsprachiges Lernen zu fördern.
Das HSU-Angebot im OBK
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Türkisch |
GGS Hackenberg |
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GGS Wiedenest |
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GGS Gummersbach Derschlag |
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GE Gummersbach Derschlag |
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Türkisch |
GGS Ründeroth |
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GGS Engelskirchen |
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GGS Gummersbach Bernberg |
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FöS Jakob-Moreno |
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Türkisch |
GGS Lindlar-Ost |
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GGS Lindlar-West |
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GHS Lindlar |
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Gy Lindlar |
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Türkisch |
GGS Stadt Radevormwald |
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KGS Radevormwald |
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Gy Radevormwald |
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Türkisch |
GGS Bergneustadt |
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GGS Isengarten |
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GGS Bergneustadt |
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GE Waldbröl |
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RS Bergneustadt |
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Türkisch |
GGS Bergneustadt |
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GGS Gummersbach Niederseßmar |
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Italienisch |
GGS Dieringhausen |
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GGS Engelskirchen |
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GHS Wipperfürth |
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Frau Katsoupi |
Griechisch |
GGS Gummersbach Derschlag |
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GE Gummersbach Derschlag |
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Frau Selimi |
Albanisch |
GGS Lindlar-West |
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GGS Lindlar-Ost |
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GHS Lindlar |
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GGS Steinenbrück |
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Russisch |
Heier GS Marienheide |
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Gy Gummersbach |
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GE Marienheide |
Sprachprüfung am Ende der Sekundarstufe I
Eine besondere Bedeutung hat der HSU für Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I: Am Ende der Sekundarstufe I kann bzw. muss im Rahmen der geltenden Regelungen eine Sprachprüfung in der Herkunftssprache abgelegt werden. Die Prüfung erfolgt auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses; das Ergebnis wird im Zeugnis bescheinigt.
Eine erfolgreiche Sprachprüfung im HSU ist mehr als ein Nachweis der Sprachkenntnisse. Das Ergebnis wird im Abschlusszeugnis dokumentiert und kann konkrete Vorteile für den weiteren Bildungsweg bieten.
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Anerkennung: Die Leistung in der Herkunftssprache wird offiziell im Abschlusszeugnis ausgewiesen.
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Ausgleichsmöglichkeit: Eine mindestens gute Leistung kann bei der Vergabe bestimmter Schulabschlüsse eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.
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Weiterführende Schule: Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann die Herkunftssprache in der gymnasialen Oberstufe als fortgeführte Fremdsprache weitergeführt werden.
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Stärkung der Mehrsprachigkeit: Die vorhandenen Sprachkenntnisse werden als schulische Leistung sichtbar und anerkannt.
Damit kann die HSU-Sprachprüfung sowohl für den Schulabschluss als auch für den weiteren Bildungsweg von Bedeutung sein.
HSU-Lehrkräfte im Regelunterricht
HSU-Lehrkräfte können ihre sprachlichen Kompetenzen auch im Regelunterricht einbringen. Durch die Zusammenarbeit mit Klassen- und Fachlehrkräften wird Mehrsprachigkeit als Ressource für das Lernen in der Klasse bzw. Lerngruppe genutzt.
Mögliche Formen der Zusammenarbeit sind:
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gemeinsame Unterrichtsplanung und Teamteaching,
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sprachvergleichende Aufgaben in Deutsch und der Herkunftssprache,
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Unterstützung beim Verständnis von Fachbegriffen und Arbeitsaufträgen,
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Einsatz mehrsprachiger Materialien,
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gemeinsame Projekte zu Sprache und Kultur.
Beispiel: KOALA
Ein Beispiel für die Verbindung von Herkunftssprache und Deutsch ist KOALA – Koordinierte Alphabetisierung im Anfangsunterricht. Dabei stimmen HSU- und Grundschullehrkräfte ihre Arbeit insbesondere beim Lesen- und Schreibenlernen aufeinander ab. Die Kinder nutzen ihre Kenntnisse aus beiden Sprachen und entdecken Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
So können HSU-Lehrkräfte einen wichtigen Beitrag zu Sprachbildung, Mehrsprachigkeit und Bildungsgerechtigkeit leisten.
Welche Formen der Zusammenarbeit umgesetzt werden, hängt von den Möglichkeiten und dem pädagogischen Konzept der jeweiligen Schule ab.
Kontakt
Schulrat
Reiner Pfesdorf
Schulamt für den Oberbergischen Kreis
Industriestraße 2
51643 Gummersbach
OG1-05
Fachberatung Integration
Heike Wilms
Schulamt für den Oberbergischen Kreis
Industriestraße 2
51643 Gummersbach
OG2-01
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