Bescheinigung ohne behördlichen Auftrag
Bescheinigungen ohne behördlichen Auftrag
z. B. für Finanzämter, Prüfungsämter, Familienkasse
Sprechen Sie mit unserem amtsärztlichen Dienst.
Wenn das Gesundheitsamt berechtigt ist, Ihnen die gewünschte Bescheinigung auszustellen, müssen Sie in der Regel entsprechende Unterlagen vorlegen und einen Termin vereinbaren.
Die Gebühr wird nach dem zeitlichen Aufwand gemäß der Gebührensatzung des Obergischen Kreises berechnet.
Kontakt
Dr. Dr. Bruno Arenz
Am Wiedenhof 1-3
Erdgeschoss, Raum: E-04
51643 Gummersbach
Anmeldung Gesundheitsamt