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Bestattungswesen

Zweite Leichenschau

Wenn Leichen oder Totgeburten, deren Sterbeort oder Auffindungsort im Oberbergischen Kreis liegt, ins Ausland gebracht werden sollen, ist nach § 17 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) die Ausstellung eines Leichenpasses nach einer zweiten Leichenschau durch den amtsärztlichen Dienst erforderlich.

Ebenso ist eine zweite Leichenschau erforderlich, wenn eine Feuerbestattung vorgesehen ist.

Kosten: 30,- Euro

Die Leichenschau von akut Verstorbenen wird nicht vom Gesundheitsamt, sondern von den in Klinik und Praxis tätigen Ärzten durchgeführt.

Kontakt

Zweite Leichenschau /obk/themen/gesundheit-und-soziales/gesundheit/amtsaerztlicher-dienst/bestattung/index.shtml.de
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Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

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