Amtszahnärztlicher Dienst
Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes hat es sich gemeinsam mit dem Arbeitskreis Zahngesundheit im Oberbergischen Kreis zur Aufgabe gemacht, die Zahngesundheit vorrangig bei Kindern und Jugendlichen zu fördern. Ziel der Arbeit ist es, bei Kindergarten- und Schulkindern ein Bewusstsein für Zahngesundheit zu entwickeln und durch geeignete Maßnahmen Zahnschäden und Fehlentwicklungen vorzubeugen bzw. diese frühzeitig zu erkennen.
Um dieses Ziel zu erreichen, hält der zahnärztliche Dienst folgende Angebote vor:
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zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindergärten, Grund- und Förderschulen
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Prophylaxe-Programme für Kinder und Jugendliche
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Beratung zur Fluoridanwendung in der Kariesprävention, Durchführung von lokaler Fluoridapplikation
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Beratungsangebote und Informationsveranstaltungen für Eltern, Erzieherinnen und Pädagogen
Ebenso gehört die Erstellung von amtszahnärztlichen Stellungnahmen für andere Behörden der öffentlichen Verwaltung zum Aufgabenbereich des zahnärztlichen Dienstes.
Amtszahnärztliche Gutachten
Der Zahnärztliche Dienst erstellt als Teil der unteren Gesundheitsbehörde im Rahmen von Verwaltungsverfahren Gutachten, gutachterliche Stellungnahmen sowie amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse. Auftraggeber sind in der Regel Behörden der öffentlichen Verwaltung, wie z. B. Beihilfestellen, Jugendämter und Sozialämter. Das auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen für den öffentlichen Dienst und die Verwaltung erstellte amtszahnärztliche Gutachten dient den Auftraggebern als sachverständige Expertise bei der Beurteilung eines Sachverhaltes.
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindergärten
Die Früherkennung von Karies, Zahnfehlstellungen und Fehlentwicklungen des Gebisses ist wichtig für die Gesundheit.
Der Zahnärztliche Dienst führt daher in allen Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen des Oberbergischen Kreises einmal jährlich Vorsorgeuntersuchungen durch.
Entsprechend §54 Abs. 4 des Schulgesetzes NRW sind Schüler und Schülerinnen verpflichtet, sich im Rahmen der schulzahnärztlichen Reihenuntersuchung untersuchen zu lassen. Die Teilnahme an der zahnärztlichen Untersuchung in Kindertagesstätten ist hingegen freiwillig, weshalb vorab ein schriftliches Einverständnis der Sorgeberechtigten eingeholt wird.
Werden behandlungsbedürftige Befunde oder Auffälligkeiten festgestellt, erhalten die Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder eine Mitteilung, um eine weitergehende Untersuchung, Beratung oder Behandlung in einer Zahnarztpraxis, bzw. kieferorthopädischen Praxis eigener Wahl zu veranlassen.
Bei schwerwiegenden behandlungsbedürftigen Befunden oder fehlender Behandlung der behandlungsbedürftigen Zähne greift ein mehrstufiges Eskalationssystem, um Erziehungsberechtigte in ihrer Fürsorgepflicht zu unterstützen und Kindeswohlgefährdungen zu erkennen.
Kontakt
Anja Luttke
Caroline Zempel
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