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Meldepflichtige Erkrankungen

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Infektionskrankheiten können durch Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten verursacht und auf unterschiedlichen Wegen übertragen werden. Viele Infektionen verlaufen harmlos. Einige Erkrankungen können jedoch schwerwiegend sein oder sich schnell auf andere Menschen ausbreiten.

Bei Fragen zu einer Infektionskrankheit oder zu notwendigen Schutzmaßnahmen können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.

Weiterführende Informationen finden sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes (RKI).

Häufige Fragen

Infektionsschutz hat das Ziel, übertragbare Krankheiten frühzeitig zu erkennen, ihre Weiterverbreitung möglichst zu verhindern und vor allem besonders gefährde Menschen zu schützen. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Es regelt unter anderem die Aufgaben der Gesundheitsämter sowie die Meldung bestimmter Infektionskrankheiten und Krankheitserreger.

Bestimmte Infektionskrankheiten und der Nachweis bestimmter Krankheitserreger müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Meldungen erfolgen in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte, Labore oder Gemeinschaftseinrichtungen. Die Meldepflicht ermöglicht es dem Gesundheitsamt, Infektionsgeschehen frühzeitig zu erkennen und – wenn erforderlich – Schutzmaßnahmen einzuleiten. Welche Erkrankungen und Erreger gemeldet werden müssen, ist insbesondere in den §§ 6 und 7 des IfSG geregelt.

Was sind unsere Aufgaben?

·Kontaktaufnahme mit erkrankten oder betroffenen Personen

·Ermittlung möglicher Ansteckungswege

·Beratung zu notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen

·Veranlassung der Maßnahmen zum Schutz anderer Menschen

·Erkennung und Untersuchung von Ausbrüchen

·Beratung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, medizinischen Einrichtungen und anderer Gemeinschaftseinrichtungen

Welche Maßnahmen erforderlich sind wird immer anhand der jeweiligen Erkrankung und der konkreten Situation beurteilt.

Zu den Infektionen, mit denen Gesundheitsämter häufiger befasst sind, gehören beispielsweise:

·Magen-Darm-Infektionen, z.B. durch Noroviren oder Campylobacter

·Influenza

·Keuchhusten

·Windpocken

·Hepatitis B und C

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger

Downloads:

Informationen zu Infektionskrankheiten und Meldepflichten

Kontakt

Namentliche Meldung meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserregern /obk/themen/gesundheit-und-soziales/gesundheit/hygiene-und-infektionsschutz/meldepflicht/index.shtml.de
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