Nahaufnahme eines Rollstuhls mit einer Hand, die das Rad berührt. Der Rollstuhl hat ein graues Netzgewebe und ein Emblem mit der Aufschrift 'Sopur'. Im Hintergrund ist eine Landschaft zu sehen. copyright: Steve Buissinne auf Pixabay

Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben

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Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben berät im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben:

  • Arbeitgeber,

  • Menschen mit Behinderung,

  • Betriebsräte,

  • Schwerbehindertenvertretungen.

Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

  • Besonderer Kündigungsschutz

    • Sachverhaltsermittlung zu Anträgen der Arbeitgeber auf Zustimmung zur Kündigung von Menschen mit Behinderung

  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

    • Beratung von Arbeitgebern, Menschen mit Behinderung, Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen

    • Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für einen behindertengerechten Arbeitsplatz

    • Existenzgründungen von Menschen mit Behinderung (Beratung und finanzielle Hilfen)

Alle Angebote und Fördermöglichkeiten gelten auch für Personen, die durch die Bundesagentur für Arbeit einer schwerbehinderten Person gleichgestellt sind.

Unsere Leistungen sind unparteiisch, vertraulich und kostenlos!

Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen

Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen, die einer Berufstätigkeit nachgehen, besteht nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 des SGB IX) ein besonderer Kündigungsschutz.

Hiernach benötigt ein Arbeitgeber zum Ausspruch einer Kündigung an eine Schwerbehinderte bzw. einen Schwerbehinderten die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes.

Die Ermittlung des Sachverhaltes übernimmt dabei die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben des Oberbergischen Kreises.

Die Kontaktaufnahme kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Der Schwerbehindertenausweis und der Bescheid des Versorgungsamtes, aus dem die Art der Behinderung hervorgeht, sind vorzulegen.

Ansprechpersonen:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte (Arbeitsplatz)

Downloads

Flyer Behinderung im Arbeitsleben

Antrag Ausgleichsabgabe

Kontakt
(nach Betriebsstätte)

Hückeswagen Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth

Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben /obk/themen/gesundheit-und-soziales/menschen-mit-behinderung/arbeit/index.shtml.de
Arbeitshilfen für behinderte Menschen /obk/themen/gesundheit-und-soziales/menschen-mit-behinderung/arbeit/index.shtml.de
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Moltkestr. 42
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

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Donnerstag

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