Senior father in wheelchair and young son on a walk. copyright: Halfpoint - stock.adobe.com

Tagespflege

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Kann die ambulante Pflege einer pflegebedürftigen Person in ihrer häuslichen Umgebung tagsüber zeitweise (z. B. aufgrund der Berufstätigkeit der Pflegeperson) nicht sichergestellt werden, besteht die Möglichkeit, eine Tagespflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen.

Reichen Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, erhält sie die erforderlichen und angemessenen Pflegeleistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen durch das Amt für Soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises.

Die ggf. erfolgende Antragstellung kann schriftlich oder persönlich beim Sozialamt des Oberbergischen Kreis oder den Sozialämtern der Städte und Gemeinden, in dem die pflegebedürftige Person vor Heimaufnahme ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, erfolgen. Dort stehen Ihnen auch ein Pflegeberater/eine Pflegeberaterin für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Bei der Antragstellung sind Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der pflegebedürftigen Person sowie der Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad vorzulegen.

Antrag

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen

Kontakt

Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte /obk/themen/gesundheit-und-soziales/pflege/tagespflege/index.shtml.de
Ihr Weg zu uns:

Amt für Soziale Angelegenheiten

Moltkestr. 42
51643 Gummersbach

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Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Donnerstag

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Freitag

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Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

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