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Fachaufsicht / Widerspruch

Der Oberbergische Kreis ist örtlich zuständiger Träger der Sozialhilfe und führt die Fachaufsicht über die kommunalen Sozialämter, klärt Grundsatzfragen und erlässt Arbeitshinweise und Richtlinien. Außerdem bearbeitet der Oberbergische Kreis die Widersprüche gegen die Bescheide der kreisangehörigen Sozialämter.

Allgemeine Beratung von Hilfesuchenden in Fragen der Sozialhilfe:

  • Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit der Sozialämter der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis, sofern es sich dabei nicht um das persönliche Verhalten von Mitarbeitern handelt.

  • Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden sowie Fachberatung und Fortbildung.

  • Sicherstellung einer rechtmäßigen und einheitlichen Aufgabenerledigung durch Verfügungen und Richtlinien.

Widerspruch gegen Entscheidungen der örtlichen Sozialämter:

Personen, die mit Bescheiden nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) des örtlichen Sozialamtes nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, diese Entscheidung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens durch den Kreis - als nächsthöhere Behörde und Träger der Sozialhilfe - überprüfen zu lassen.

Widerspruch ist beim örtlichen Sozialamt einzulegen, von dort erfolgt die Weiterleitung an den Oberbergischen Kreis.

Widerspruch nach SGG /obk/themen/gesundheit-und-soziales/soziale-hilfsangebote/existenzsichernde-leistungen/fachaufsicht/index.shtml.de
Ihr Weg zu uns:

Amt für Soziale Angelegenheiten

Moltkestr. 42
51643 Gummersbach

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