Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist eine amtliche Bescheinigung, mit der eine Mieterin oder ein Mieter nachweisen kann, dass sie/er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.
Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein, damit man einen Wohnberechtigungsschein erhält. Es dürfen z. B. bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Kriterien.
Für die Dauer ihres Mietverhältnisses bleiben die Mieterinnen und Mieter nutzungsberechtigt, auch wenn sich ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verändern. Der WBS beinhaltet eine angemessene Wohnungsgröße, die sich grundsätzlich nach der Personenzahl richtet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die angemessene Wohnungsgröße durch einen zusätzlichen Raum erhöht werden (z. B. Rollstuhlfahrer, Alleinerziehende mit Kindern ab 6 Jahre).
Einen Antrag auf Wohnberechtigungsschein können Sie direkt beim Oberbergischen Kreis, stellen oder bei Ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes abgeben.
Die Städte Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth erteilen ebenfalls Wohnberechtigungen für ihr jeweiliges Stadt- oder Gemeindegebiet.
Einkommensgrenzen in NRW (netto)
Die Vergabe der Fördermittel ist an fest im § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG) definierte Einkommensgrenzen gebunden, die sich nach §§ 13 bis 15 WFNG bestimmen. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Angehörigen. Entscheidend ist hierbei das Gesamt-Netto-Einkommen aller Personen im Haushalt.
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Personen |
Grenze in Euro |
|---|---|
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Alleinstehend |
23.540 |
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2 Personen |
28.350 |
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Alleinerziehend (1 Kind) |
29.210 |
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3 Personen (1 Kind) |
35.740 |
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4 Personen (2 Kinder) |
43.130 |
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5 Personen (3 Kinder) |
50.520 |
Für Zwei-Personen-Haushalte, Ehepaare oder Lebenspartnerschaften, schwerbehinderte und/oder pflegebedürftige Menschen und bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Abzugsbeträge, die ein höheres Einkommen ermöglichen.
Angemessene Wohnungsgröße
1-Personen-Haushalt 50 qm
2-Personen-Haushalt 65 qm oder 2 Wohnräume
3-Personen-Haushalt 80 qm oder 3 Wohnräume
4-Personen-Haushalt 95 qm oder 4 Wohnräume
5-Personen-Haushalt 110 qm oder 5 Wohräume
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Antrag auf Wohnberechtigungsschein (allgemein oder gezielt) sowie die Einkommenserklärungen für alle Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen und die dazugehörigen Nachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld, Unterhalt oder ähnliches).
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Antrag auf Ausstellung einer allgemeinen/gezielten Wohnberechtigung nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
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Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau
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Einverständniserklärung des zukünftigen Vermieters (bei gezielter WOB)
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Unterlagen gem. Unterlagenliste
Gebühren: Es fallen Gebühren in Höhe von 10,00 € an.
Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B und den 2. Förderweg (Bezugsgenehmigung)
Es werden die gleichen Unterlagen benötigt wie für den gezielten Wohnberechtigungsschein.
Für die Objekte der Einkommensgruppe B darf die Einkommensgrenze bis zu 40 % überschritten werden.
Gebühren: Es fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an.
Zuständige Behörden in den jeweiligen Kommunen
für alle anderen Kommunen sind die Anträge beim Oberbergischen Kreis zu stellen
Downloads
Antrag Allgemeine Wohnberechtigung
Antrag gezielte Wohnberechtigung
Antrag gezielte Wohnberechtigung für geförderte Wohnung der Einkommensgruppe B
Bescheinigung über Einkommensverhältnisse (Zinsbescheinigung) zum Stichtag
Information für Verfügungsberechtigte
Unterlagenliste WBS und Zinsbescheinigung
Einkommenserklärung
Einverständniserklärung
Kontakt
Heidi Klein
Angelika Meyer
Michaela Zenker
Wenn Ihr Haushaltseinkommen (Ihr Einkommen und das Ihrer Haushaltsmitglieder) eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreitet und nicht ausreicht, um bezahlbaren Wohnraum anzumieten, haben Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein
. Näheres erfahren Sie hier.
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