Attractive smiling woman talking on the phone at home. copyright: Pavel Ivanov

Fachkräfte

Als pädagogische Fachkraft erhalten Sie hier Informationen zu Kinderschutz, Jugendhilfeplanung sowie zur anonymisierten Beratung bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise zu rechtlichen Grundlagen, Ansprechpartnern und weiteren fachlichen Angeboten.

Koordination Kinderschutz

Professional child psychologist talking with child girl in office

Kinderschutz braucht starke Netzwerke und verlässliche Unterstützung.

Entsprechend den Anforderungen des Bundes- und Landeskinderschutzgesetzes, hat das Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises die Fachstelle „Koordination Kinderschutz“ eingerichtet.

Die Fachstelle verantwortet den Ausbau verlässlicher interner und externer Kooperationsstrukturen im Kinderschutz, denn wirksamer Kinderschutz gelingt durch die Verbindung von Prävention, Kooperation und Intervention und stellt eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe dar.

  • Netzwerke Kinderschutz gem. § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW 

  • Rechtsanspruch auf anonymisierte Beratung bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gem. § 8b SGB VIII. Die Beratung gem. § 8b SGB VIII findet jedoch in den Beratungsstellen statt (Siehe unten).

Leitbild Kinderschutz

Bei einem Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung wählen Sie bitte folgende Telefonnummer:

02261 88 - 5200

Sie haben Fragen zum Kinderschutz oder möchten sich mit anderen Fachstellen vernetzen? Die Koordination Kinderschutz unterstützt Fachkräfte und Einrichtungen, bündelt Informationen und stärkt die Zusammenarbeit im Kinderschutz.

Ihre Ansprechpersonen zum koordinierten Kinderschutz finden Sie hier.

Jugendhilfeplanung

Group of university students e-learning on laptop at campus.

Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen. Sie behält im Blick, welche Einrichtungen, Dienste und andere Angebote in welcher Qualität gebraucht werden und berücksichtigt die Wünsche und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer. 

  • Jugendhilfeplanung ist eine wesentliche Pflichtaufgabe der politischen und administrativen Teile des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe (Jugendhilfeausschuss und Verwaltung) in ihrer Gesamtverantwortung für das jeweilige örtliche Jugendhilfesystem.

  • Jugendhilfeplanung ist die in § 80 SGB VIII festgeschriebene Planungsverantwortung der Jugendämter.

  • Jugendhilfeplanung entwickelt Strategien zur Lösung der komplexen Aufgabe der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten bzw. zu schaffen.

  • Jugendhilfeplanung ist ein permanenter kommunikativer Prozess, an dem die Träger und Anbieter von Jugendhilfeleistungen zu beteiligen sind.

Sie haben Fragen zur Jugendhilfeplanung des Oberbergischen Kreises oder benötigen weitere Informationen?

Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.

Anonymisierte Beratung bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gem. § 8b SGB VIII

Young successful women colleagues talk to each other, coaching or psychotherapy in modern loft office

Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft.

Kurz gesagt: Jeder, der haupt-, nebenberuflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann sich bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei beraten lassen.

Dieser Anspruch besteht gegenüber dem Kreisjugendamt und ergibt sich aus § 8b Absatz 1 SGB VIII.

Das Kreisjugendamt hat diese Aufgabe an drei unabhängige Beratungsstellen delegiert.

Auch pädagogische Fachkräfte dürfen und sollten sich Unterstützung holen, wenn Belastungen zu groß werden. Hilfe anzunehmen ist ein Zeichen von Professionalität und trägt dazu bei, langfristig gesund und handlungsfähig zu bleiben.

Ihr Weg zu uns:

Kreisjugendamt

La-Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr 

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!