Eine Person hält sich mit zwei Händen den Kopf, während zwei andere Hände das Gesicht bedecken. Der Hintergrund ist dunkel und einfarbig. copyright: geralt - https://pixabay.com/de/collections/psychology-amp-mental-health-32502638/

Notsituationen und Kindeswohl

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Sie Sorgen sich um ein Kind oder mehrere Kinder? Sie haben die Befürchtung, dass es dem Kind zu Hause nicht gut geht? Dann wenden Sie sich bitte unter der folgenden Telefonnummer: 

02261 88-5200

Das Kreisjugendamt bzw. der Allgemeine Soziale Dienst hat nach dem Gesetz das Wächteramt inne und ist neben einem großen Angebot von Hilfen für Kinder, Jungen Menschen und Familien auch für das Kindeswohl zuständig!

Doch was passiert, wenn eine Mitteilung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung eingeht und welche möglichen weiteren Schritte werden eingeleitet?

Jugend vernetzt

Das Gesetz besagt, dass bei einer Kindeswohlgefährdung das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes in Gefahr ist.

Hierzu ist es jedoch wichtig, dass Personensorgeberechtigte, also die Eltern die Gefahr abwenden müssen.

Sind sie nicht in der Lage oder wollen sie die Gefahr nicht abwenden, muss das Jugendamt als Instanz handeln.

Ob eine Gefahr bereits besteht, lässt sich nur anhand der sogenannten gewichtigen Anhaltspunkte klären.

Crying baby boy in car seat.

Die nachfolgenden Anhaltspunkte sind nur Beispiele und schließen weitere Anhaltspunkte nicht aus.

Gewichtige Anhaltspunkte für eine körperlichen Gefährdung:

  • die nicht zufällige körperliche Verletzung eines Kindes u.a. durch die Eltern / Erziehungsberechtigten oder andere Bezugs- und Betreuungspersonen

  • Miterleben von Gewalt zwischen den Erwachsenen

  • Deutliche Spuren am Kind/Jugendlichen, z.B. Hämatome, Narben etc.

  • Schütteln des Säuglings/Kleinkindes

  • Gesundheitsgefährdung, z.B. durch nicht gesicherte, objektiv notwendige medizinische Versorgung

  • (...)

Gewichtige Anhaltspunkte für eine seelische und geistige Gefährdung:

  • Bemerkungen gegenüber dem Kind, es sei wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt, sehr in Gefahr oder nur dazu da, die Bedürfnisse anderer zu erfüllen.

  • dauerhaft grobe Ansprache des Kindes, häufige und verbale Züchtigung (Drohen, Erniedrigen, Schütteln, Schlagen)

  • Kinder als Opfer und Zeugen von Partnerschaftsgewalt und häuslicher Gewalt.

  • Chronische Belastungen, wie Suchterkrankung, z.B.: Alkohol, Drogen, (...)

  • Psychische Störung: geistige und/oder körperliche Behinderung, die die Erziehungsfähigkeit und/oder Aufsichtsfähigkeit beeinträchtigen

  • Überforderung der Betreuungspersonen oder Ungeeignetheit: Die Unfähigkeit, Bedürfnisse des Kindes zu erkennen

  • Das Erleben und Miterleben von sexualisierter Gewalt

parents cheering up daughter on therapy session by female counselor in office

Wenn Sie sich über die Notfallnummer melden, entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihren Namen nennen oder anonym bleiben möchten.

Wenn Sie anonym bleiben möchten, müssen Sie weder Ihren Namen nennen noch Ihre Rufnummer übermitteln. Auch müssen Sie nicht angeben, woher Sie die Familie kennen. Ihre Hinweise können somit vertraulich und auf Wunsch vollständig anonym aufgenommen werden.

Einer Fachkraft aus dem Jugendamt schildern Sie sodann Ihre Bedenken. Diese nimmt Ihre Hinweise auf und dokumentiert die Angaben in einem Meldebogen. Gegebenenfalls stellt die Fachkraft Ihnen noch einige Fragen, damit die Situation des betroffenen Kindes im weiteren Verlauf besser eingeschätzt werden kann.

Emotion emoticons used by a psychologist during a therapy session with a child with an autism spectrum disorder.

Nach dem Telefonat prüft die Fachkraft, ob die Familie dem Jugendamt bereits bekannt ist und ob dort bereits Informationen zur Familie vorliegen.

Aus Datenschutzgründen wird der meldenden Person nicht mitgeteilt, ob die Familie dem Jugendamt bereits bekannt ist.

Ist die Familie dem Jugendamt noch nicht bekannt, werden die erforderlichen Daten der Familie gemäß § 62 SGB VIII erhoben und im Mitteilungsbogen dokumentiert.

Unabhängig davon, ob die Familie bereits bekannt ist oder nicht, setzen sich nach der Erstellung des Mitteilungsbogens mehrere Fachkräfte des Jugendamtes zusammen. Gemeinsam besprechen und bewerten sie die mitgeteilten Hinweise.

Dabei wird geprüft, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegen. Auf Grundlage dieser Einschätzung wird anschließend entschieden, wie der Kontakt zur Familie und insbesondere zum Kind oder zu den Kindern aufgenommen werden kann.

Je nach Situation und fachlicher Einschätzung kann es anschließend beispielsweise zu

  • einem angekündigten oder unangekündigten Hausbesuch,

  • einem Termin im Haushalt der Familie,

  • einem Termin im Jugendamt

  • oder einer anderen geeigneten Form der Kontaktaufnahme

kommen.

DSGVO Datenschutz Grundverordnung Tastatatur EU Sterne

Je nach Kontaktweg erhalten Sie eine Rückmeldung telefonisch, per Post oder per E-Mail. Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen jedoch keine Informationen zum weiteren Vorgehen geben.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung für sich oder Ihre Familie?

Hier finden Sie Anlaufstellen und Hilfsangebote des Oberbergischen Kreises zu den Themen Kinder, Jugend und Familie. 

Ihr Weg zu uns:

Kreisjugendamt

Hauptstelle
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach

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Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!