Trennungs- und Scheidungsberatung
Manchmal läuft eine Trennung oder eine Scheidung nicht friedlich. Manchmal ist man nach einer Trennung oder Scheidung auch nicht in der Lage Entscheidungen des Kindes oder der Kinder zu treffen.
An dieser Stelle kann die Trennungs- und Scheidungsberatung helfen. In dieser Art von Unterstützung soll es darum gehen mit Ihnen als Eltern "zusammen" (ja, nicht einfach, aber machbar!) eine Lösung für Ihr Kind oder Ihre Kind zu finden.
Gerade jetzt, wenn die Trennung oder die Scheidung noch frisch ist, können die Gefühle schonmal "Kopf stehen" und man muss neben den Konflikten auch noch eine Lösung für das eigene Kind oder die eigenen Kinder finden.
Das Kind steht in dieser Beratung im Mittelpunkt.
Zusammen mit einer Beratungskraft überlegen wir, welche Lösungen für das Kind/ die Kinder in den folgenden Bereichen hilfreich sind:
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Vereinbarung von Besuchskontakte zwischen dem nicht im Haushaltlebenden Elternteil zu finden
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Absprachen zwischen Ihnen als Eltern zu treffen
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Den geeigneten Lebensmittelpunkt für Ihr Kind oder Ihre Kinder zu finden
Zudem erhalten Sie Beratung bei individuellen Themen.
"Was nicht zusammen kann bestehen, tut am besten sich zu lösen." Friedrich von Schiller
Beratung erhalten Sie unter anderem bei den folgenden Beratungsstellen. Diese beraten Familien im gesamten Oberbergischen Kreis.
Auch die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) stehen Ihnen für Beratung und Unterstützung in Trennungs- und Scheidungfragen zur Verfügung.
Sollten Sie bedenken beim Umgang zwischen Ihrem Kind und dem anderen Elternteil haben, haben Sie die Möglichkeit sich über einen begleiteten Umgang beraten zu lassen. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zum ASD auf.
Der Allgemeine Soziale Dienst des Oberbergischen Kreises ist für die Kommunen Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl zuständig.
Die Kommunen Gummersbach, Wiehl, Radevormwald und Wipperfürth verfügen über ein eigenes Jugendamt.
Sie wünschen sich eine Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes oder benötige weitere Informationen?
Gerne können Sie sich an die o.g. Beratungsstellen oder an die für Sie zuständige Mitarbeitenden des allgemeinen sozialen Dienstes wenden.