Help Concept hands reaching out to help each other in dark tone. copyright: bignai - stock.adobe.com

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

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Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige (bis in der Regel 21 Jahre/ oder in Ausnahme Fällen bis zum Ende des 26. Lebensjahres) mit einer Diagnose, wie z.B. Autismus, ADHS/ADS, Dyskalkulie (Matheschwäche), LRS (Lese-Rechtschreibschwäche), Despressionen, Bindungsstörungen oder andere psychischen Erkrankungen sind oft nicht in der Lage ihr Leben so zu gestalten, wie Kinder ohne diese Einschränkung. Das bedeutet diese Kinder, Jugendliche und junge Volljährige haben eine Teilhabebeeinträchtigung.

Hier kann das örtliche Jugendamt die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährige unterstützen.

Es gibt spezielle Hilfen, die Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII genannt werden.

Um die Kinder in der Schule, in der Familie und/oder im Alltag zu unterstützen.

François Rabelais

Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt werden will, sondern ein Feuer, das entfacht werden möchte.

Ihr Weg zu uns:

Kreisjugendamt

Hauptstelle
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr 

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!