Elterngeld
Anträge können ab dem Tag der Geburt eingereicht werden.
Es fehlt etwas? Unterlagen können per E-Mail an elterngeld@obk.de nachgereicht werden. Bitte geben Sie dabei immer den Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum des Kindes an!
Bitte beachten Sie, dass aktuell längere Bearbeitungszeiten zu erwarten sind!
Es wird daher empfohlen, den Antrag auf Elterngeld zeitnah nach der Geburt des Kindes einzureichen.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonate.
Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erleichtert Müttern und Vätern die Entscheidung für eine berufliche Auszeit nach der Geburt.
Es dient der Sicherung der Lebensgrundlage des betreuenden Elternteils, indem es nach der Geburt des Kindes wegfallendes Erwerbseinkommen teilweise ersetzt.
-
ist ein Einkommensersatz für maximal 14 Monate nach der Geburt.
Die Eltern können diese 14 Monate untereinander aufteilen. -
kann mindestens für zwei und höchstens für 12 Monate von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.
-
orientiert sich in der Höhe am monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen vor der Geburt.
-
beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 €. In der Regel ersetzt das Elterngeld das Voreinkommen zu 65 Prozent, für Geringverdiener unter 1.000 € beträgt die Ersatzrate bis zu 100 Prozent – je geringer das Gehalt, desto höher die Ersatzrate.
-
erlaubt Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden und ersetzt dann den entfallenden Einkommensanteil, also die Differenz zum Einkommen vor der Geburt.
Besonderheit bei Frühgeburten
Der Anspruch verlängert sich, wenn das Kind
-
mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde auf 13 Monatsbeträge Basiselterngeld,
-
mindestens 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde auf 14 Monatsbeträge Basiselterngeld,
-
mindestens 12 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde auf 15 Monatsbeträge Basiselterngeld,
-
mindestens 16 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde auf 16 Monatsbeträge Basiselterngeld.
-
ist ein Angebot an Eltern, die im Elterngeldbezug Teilzeit arbeiten möchten.
-
wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Zu beachten ist, dass ab dem 15. Lebensmonat keine Lücke im Bezug entstehen darf, in der nicht mindestens ein Elternteil Elterngeld Plus bezieht.
-
wird wie das Basiselterngeld berechnet, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der dem Elternteil ohne Teilzeit-
einkommen nach der Geburt zustünde.
Besonderheit bei Frühgeburten
Der Anspruch verlängert sich, wenn das Kind
-
mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde auf 13 Monatsbeträge Basiselterngeld,
-
mindestens 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde auf 14 Monatsbeträge Basiselterngeld,
-
mindestens 12 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde auf 15 Monatsbeträge Basiselterngeld,
-
mindestens 16 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde auf 16 Monatsbeträge Basiselterngeld.
-
stehen als zwei bis vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate pro Elternteil zu, wenn beide Partner in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.
-
stehen auch Alleinerziehenden zu, die in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.
Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn:
-
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt.
-
ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind besteht.
-
das Kind selbst betreut und erzogen wird.
-
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn die berechtigte Person (Alleinerziehende und Elternpaare) im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von mehr als 175.000 € erzielt hat.
Ihr Antrag auf Elterngeld
Für die Beantragung von Elterngeld legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
-
Elterngeldantrag (von beiden Elternteilen zu unterschreiben).
-
Geburtsbescheinigung für Elterngeld.
-
Nachweis der Krankenkasse über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes (über den gesamten Leistungszeitraum - ggf. nachreichen).
-
Nachweis des Arbeitgebers über den Arbeitgeberzuschuss (mindestens eine Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung aus der Schutzfrist).
-
Bei Beamtinnen die Bestätigung des Dienstherrn über die Mutterschutzfrist und ein Gehaltsnachweis aus dem Zeitraum der Schutzfrist.
-
Sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Zugehörigkeit zu EU-/EWR-Staat/Schweiz besteht: Kopie des Aufenthaltstitels (Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis).
-
Ggf. Vaterschaftsanerkennung (auch bei unverheirateten Paaren).
-
Ggf. Adoptionsurkunde oder Entscheidung des Familiengerichts.
-
Ggf. Nachweise über Alleinerziehung.
-
Einkommensnachweise (Bitte die nachfolgenden Hinweise beachten!).
Es fehlt etwas? Unterlagen können nach Antrag auch per E-Mail an elterngeld@obk.de nachgereicht werden. Bitte geben Sie dabei immer den Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum des Kindes an!
Legen Sie bitte die Gehaltsabrechnungen der 12 Kalendermonate vor der Geburt bzw. vor Beginn der Schutzfrist vor.
Legen Sie bitte den Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt vor. Sofern dieser noch nicht vorliegt eine Einnahmen-Überschussrechnung für diesen Zeitraum.
Legen Sie bitte den Steuerbescheid / Einnahmen-Überschussrechnung für das Jahr vor der Geburt sowie die Gehaltsabrechnungen des Jahres vor der Geburt vor.
Eltern mit geringen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (< 35 € / Monat) können beantragen, dass das Elterngeld ausschließlich auf der Grundlage des Einkommens aus der nichtselbstständigen Tätigkeit der 12 Kalendermonate vor der Geburt berechnet wird (s.o.). Dem Antrag sind dann folgende Unterlagen beizufügen:
-
Steuerbescheid / Einnahmen-Überschussrechnung für das Kalenderjahr vor der Geburt
-
Einnahmen-Überschussrechnung für das Geburtsjahr des Kindes bis einschließlich dem Monat vor der Geburt
-
Gehaltsabrechnungen der 12 Kalendermonate vor der Geburt bzw. vor Beginn der Schutzfrist.
Kontakt zur Elterngeldstelle:
Wir stehen während unserer Servicezeiten für eine telefonische oder persönliche Beratung gerne zur Verfügung.
Wenden Sie sich gerne jederzeit auch per E-Mail an uns!
Telefon: 02261 88-1198
Fax: 02261 88-1199
E-Mail: elterngeld@obk.de
Fragen beantworten auch kostenfreie Beratungsstellen wie die Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte des Oberbergischen Kreises, Caritas Oberberg, Donum Vitae Oberberg e.V., AWO-Rhein-Oberberg e.V.
copyright: Bild von bristekjegor auf Magnific