Juleica

Die Jugendleiter-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber.

Schler genieen Pause

Um die Juleica online beantragen zu können, muss

  • eine Jugendleiterausbildung nach den Richtlinien von NRW absolviert worden sein.

  • die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Stunden) bescheinigt werden. 

  • eine tatsächliche (ehrenamtliche) Tätigkeit in der Jugendarbeit bei einem öffentlichen oder freien Träger nachgewiesen werden. 

  • das 16. Lebensjahr vollendet worden sein.

Group of teenagers using mobile phones in hallway at high school.

Das Kreisjugendamt bietet jedes Jahr eine Jugendleiterschulung an. Teilnehmen können interessierte Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, die ehrenamtlich mit Kinder- und Jugendlichen arbeiten (z.B. Organisation von regelmäßig stattfindenden Gruppenstunden und Ferienfreizeiten).

Jugendleiter, die eine Jugendleitercard besitzen, müssen sich regelmäßig fortbilden. Daher bietet das Kreisjugendamt auch Auffrischungsveranstaltungen an.

Es werden folgende Schulungen und Veranstaltungen angeboten: Grundschulung 2026  und Auffrischungsseminar 2026 

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen zum Juleica-Online-Verfahren.

Wenn der Antrag entsprechend vollständig gestellt ist, wird zunächst der (i.d.R. freie) Träger per E-Mail benachrichtigt, den die/ der Antragsteller/in als den Träger angegeben hat, bei dem sie/ er ehrenamtlich tätig ist. Dieser loggt sich dann ein und genehmigt den Antrag. Anschließend wird der öffentliche Träger, der für den entsprechenden freien Träger zuständig ist, automatisch benachrichtigt und muss den Antrag analog genehmigen. Er beauftragt bei der Genehmigung auch die Druckerei mit der Erstellung der Card.

Eine wesentliche Neuerung ist der direkte Versand der gedruckten Card an den/die Jugendleiter/in. Damit wird nochmals Zeit gespart, so dass die Juleica spätestens drei Wochen nach der letzten Genehmigung bei dem/ der Jugendleiter/in vorliegt.

Die Kosten werden vom öffentlichen Träger übernommen.

Die Gültigkeitsdauer der Card beträgt drei Jahre. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, verliert die Karte ihre Gültigkeit und ist zurückzugeben. Liegen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vor, kann auf Antrag eine neue Card ausgestellt werden.

Kontakt

Ihr Weg zu uns:

Kreisjugendamt

Hauptstelle
Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach

Servicezeiten

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