Kinderrechte
Vor über 30 Jahren einigten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf über 50 Artikel, die das Leben aller Kinder dieser Welt schützen und positiv beeinflussen sollen: die UN-Kinderrechtskonvention.
Auch wenn Kinder unter die geltenden Menschenrechte fallen, sind sie besonders schützenswert. Das liegt daran, dass sie ihre natürlichen Rechte zum Teil gar nicht alleine durchsetzen können.
Die Bundesrepublik Deutschland war im Januar 1990 eines der ersten Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichneten.
Der Erklärfilm „Die Kinderrechte“ gibt einen kindgerechten Überblick über die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention und richtet sich an Kinder im Grundschulalter sowie an Lehr- und pädagogische Fachkräfte für ihre Bildungsarbeit. Neben einer historischen Einordnung, wird auch aufgezeigt, an welchen Stellen die volle Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland noch nicht gelingt und was Kinder selbst tun können, um sich aktiv für ihre Rechte einzusetzen.“
Kinderschutz geht uns alle an!
Der Schutz unser jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist eine Aufgabe für uns alle - nicht nur für die der Eltern, Erziehenden oder Lehrkräfte.
Wir alle haben ein Interesse an einem gesunden und glücklichen Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen.
Dafür müssen wir auch wissen, welche besonderen Rechte Kinder haben.
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