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Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen

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Förderung von Investitionen zur Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Das Land NRW fördert bedarfsgerechte Investitionen zur Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Es bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

Gefördert werden Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung sowie Aus- und Umbaumaßnahmen als auch Ausstattungsmaßnahmen inkl. Herrichtung und Ausstattung des Grundstückes.

Die maximal förderfähigen Kosten wurden wie folgt festgesetzt:
-   37.700,00 € pro Platz für Neubaumaßnahmen (nachweispflichtige Zweckbindung: 20 Jahre
-   17.200,00 € pro Platz für Aus- und Umbaumaßnahmen (nachweispflichtige Zweckbindung: 10 Jahre)
-   4.000,00 € pro Platz für Ausstattung (nachweispflichtige Zweckbindung: 5 Jahre)

Zur Schaffung neuer Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung gelten abweichende Regelungen.

Der Höchstfördersatz durch das Land NRW liegt bei 90% der o.a. Kosten.

Gefördert wird die Herrichtung und Ausstattung der Räume sowie des Grundstückes für Kindertagespflege in der eigenen Wohnung. Für die Erstausstattung kann pro Platz eine Förderung in Höhe von 575,00 € beantragt werden. 

Bezuschusst werden Maßnahmen, die ab dem 01.01.2020 begonnen wurden und längstens bis zum 31.12.2028 durchgeführt und abgeschlossen werden.

Ein Verwendungsnachweis ist obligatorisch.

Auch der Erhalt von Plätzen in Form einer Sanierung oder der Qualitätsentwicklung ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig (davon ausgenommen ist die Kindertagespflege).

NRW-Programm für KiTa-Helferinnen und - Helfer ab 2026

Zur Entlastung des pädagogischen Personals können Träger von Kindertageseinrichtungen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die Leistungen dienen der Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte im nichtpädagogischen ebenso wie im pädagogischen Bereich, sofern sich dieses Personal in einer pädagogischen Qualifikation befindet.

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt deshalb im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen zur Finanzierung KiTa-Helferinnen und - Helfern. 

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von KiTa-Helferinnen und KiTa-Helfern vom 15.04.2026.

Im Zeitraum vom 01.08.2026 - 31.07.2027 verteilt sich die Förderung der KiTa-Helferinnen und KiTa-Helfer wie folgt:

Bewilligungszeitraum:         

Monate:   

Festbetragsfinanzierung:

01.08.2026 - 31.12.2026

5

 bis zu 6.750,00 € (5 x 1.350,00 €/Monat)

01.01.2026 - 31.07.2027

7

 bis zu 9.450,00 € (12 x 1.350,00 €/Monat)



Für jede Förderperiode ist ein eigener Antrag, Mittelabruf und Verwendungsnachweis vorzulegen.

Ergänzend ist die Durchführung eines Entwicklungsgesprächs mit der Kita-Helferin bzw. dem Kita-Helfer zu Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung vorgeschrieben. Das Entwicklungsgespräch wird in einem Beratungsbogen dokumentiert. Dieser ist mit dem Antrag, spätestens bis zum Mittelabruf, vorzulegen.

Fachbezogene Pauschale

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt in Umsetzung Fortbildungsvereinbarung für den Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel. Ziel der Förderung sind die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung.

Downloads

Förderung von Investitionen zur Schaffung neuer Plätze
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Förderung von Investitionen zur Schaffung neuer Plätze
Übersicht über die Fördersätze

KiTa-Helferinnen und - Helfer
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kitahelferinnen und -helfer vom 15.04.2026

KiTa-Helferinnen und - Helfer
Fragen und Antwoten (FAQ) zum KiTa-Helferinnen und -Helferprogramm 2026/27

KiTa-Helferinnen und - Helfer
Bestätigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch zu Qualifizierungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen

Fachbezogene Pauschale
Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereich

Fachbezogene Pauschale
Fragen und Antwoten zur Fortbildungsförderung (FAQ) hier: Organisiation der Förderung (Stand: 2026)

Fachbezogene Pauschale
Fragen und Antwoten zur Fortbildungsförderung (FAQ) hier: Inhalte der Förderung (Stand: 2026)

Fachbezogene Pauschale
Antragsformular

Kontakt

Antragstellung, Mittelabruf sowie Beratung 

Verwendungsnachweis U6-Ausbau

NRW-Programm für KiTa-Helfer/innen

Fachbezogene Pauschale

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