Karte einer Stadt mit farblich markierten Bereichen, die Starkregenrisiken und mögliche Überschwemmungsgebiete darstellen. Links ein Menü mit Kartenauswahloptionen. copyright: OBK

Starkregenrisikomanagement

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Im Rahmen des kreisweiten Starkregenrisikomanagements wurde für den Oberbergischen Kreis ermittelt, für welche Gebäude und Infrastruktureinrichtungen eine Gefährdung durch Hochwasser und Starkregen besteht. Die ermittelten Karten ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Infrastrukturbetreibern, für Ihre Objekte abzuschätzen, inwieweit es einen Handlungsbedarf zur Eigenvorsorge gibt. Das Ziel ist es, Risiken zu minimieren und Schäden bei Starkregenereignissen zu verhindern.

Starkregengefahrenkarten

Karte einer Stadt mit farblich markierten Bereichen, die Starkregenrisiken und mögliche Überschwemmungsgebiete darstellen. Links ein Menü mit Kartenauswahloptionen.
Auszug aus der RIO-Karte Starkregen Gummersbach

Starkregengefahrenkarten sind Simulationen, welche die Überflutungsausdehnung, die Wasserspiegellagen, die Überflutungstiefen sowie Fließrichtungen bei  verschiedenen Regenszenarien darstellen.

Dabei wird der maximale Wasserstand angezeigt, der über die Simulationsdauer an der jeweiligen Stelle erreicht wurde. Dadurch lassen sich sehr gut die Schwachstellen auf Grundstücken erkennen, auf denen es zu einer Überflutungssituation kommen kann. 

Hier gelangen Sie zu den Starkregenkarten.

Starkregenrisikokarten

Screenshot einer interaktiven Karte mit farblich hervorgehobenen Gebäuden. Links eine Navigationsleiste mit verschiedenen Kartenauswahl-Optionen.
Auszug aus der RIO-Starkregenrisikokarte

Die Starkregenrisikokarte gibt Auskunft über die Gefährdung von betroffenen Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen, Denkmälern, Industrie- und Gewerbeflächen usw. im Fall eines Starkregenereignisses. Dabei werden verschiedene Klassen des Überflutungsrisikos unterschieden. Eine besondere Gewichtung wird dabei den wichtigen infrastrukturellen und behördlichen Einrichtungen wie Gebäuden der Rettungsdienste oder der Grundversorgung beigemessen.

Hier gelangen Sie zu den Starkregenrisikokarten.

Downloads

Anleitung RIO Raum-Information Oberberg

Häufige Fragen

Nahaufnahme von Regentropfen, die auf eine Wasseroberfläche fallen und kleine Spritzer und Wellen erzeugen.

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit intensiv regnet. Starkregen sind meist lokal begrenzt. Der Deutsche Wetterdienst warnt in drei Stufen:

Starkregen: 
15 bis 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 20 bis 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden

Heftiger Starkregen: 
25 bis 40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 35 bis 60 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden

Extrem heftiger Starkregen:
 mehr als 40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder mehr als 60 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden

Eine einheitliche Definition des Begriffs „Starkregen“ gibt es jedoch nicht. Der Begriff wird – je nach Kontext – für Regen unterschiedlicher Stärke und Intensität verwendet. 

Ein überflutetes Gebiet mit teilweise überschwemmten Bäumen und Grünflächen. Im Hintergrund sind Gebäude und eine hügelige Landschaft sichtbar.

Die Ereignisse in den letzten Jahren zeigen, dass grundsätzlich alle Regionen von dieser Naturgefahr betroffen sein können. Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.

Die Vorwarnzeiten, in denen noch kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden können, sind deshalb sehr kurz oder gar nicht vorhanden. Insbesondere in kleinen Einzugsgebieten können auch kleinere Gewässer wie Bäche durch die Regenmengen plötzlich anschwellen, ausufern und zu Überflutungen führen.

Eine überflutete Tankstelle mit Wasser, das bis zu den Zapfsäulen reicht. Zwei rote Feuerwehrfahrzeuge sind am Straßenrand sichtbar.

Bei Überflutungen durch Starkregen kann der Boden den Niederschlag nicht mehr oder nicht schnell genug aufnehmen. Das Wasser fließt auf der Geländeoberfläche in Richtung des nächstgelegenen Gewässers oder anderer Tiefpunkte des Geländes wie Gräben, Senken oder Kellerräume.

Dabei können Überflutungen mit wenigen Zentimetern Tiefe insbesondere im Siedlungsbereich fast flächendeckend auftreten. Denn in Siedlungen sind die Böden größtenteils bebaut, also versiegelt. Über das Gebiet verteilt kann der Starkregen aber auch zu höheren Überflutungstiefen an unterschiedlichen Stellen führen.

Vor allem in hügeligem oder bergigem Gelände haben durch Starkregen bedingte Sturzfluten hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut (wie Holz, Heu- und Silageballen) und erodierte Materialien (wie Boden oder Geröll) mit sich reißen. Dieses Material kann sich dann beispielsweise an Engstellen oder Brücken sammeln und sie verstopfen. Durch den dabei verursachten Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet und es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.

Auch in der Ebene kann Starkregen Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen zumeist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, kann das Wasser nicht unterirdisch abfließen und die Regenmengen überfluten weite Flächen. Insbesondere Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.

Auf der Internetseite Hochwasser Pass des HochwasserKompetenzCentrum (HKC) e.V. steht Ihnen zahlreiches Informationsmaterial rund um das Thema Eigenschutz zur Verfügung.

Die kommunalen Starkregengefahrenkarten zeigen die Ergebnisse von Simulationen, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Die kreisweiten Berechnungen bilden den Oberflächenabfluss auf Basis eines digitalen Geländemodells ab. Das öffentliche Kanalnetz wird in der Simulation nicht berücksichtigt, da es bei diesen extremen Niederschlägen keinen maßgeblichen Einfluss mehr hat.

Die Starkregengefahrenkarten dienen als erste Orientierung, da Details wie etwa Grundstücksmauern oder Aufkantungen, die den Abfluss verändern können, nicht im kreisweiten Geländemodell abgebildet werden. Das Überflutungsergebnis muss auch durch Ortsbegehungen kontrolliert werden. Sind in den dargestellten Überflutungsflächen Eintrittsöffnungen zum Gebäude, wie etwa Kellerabgänge oder Lichtschachtöffnungen vorhanden, empfiehlt es sich, an diesen Stellen Objektschutzmaßnahmen vorzusehen.

Die Karten geben damit Eigentümerinnen und Eigentümern, Unternehmen und Betroffenen die Möglichkeit, die Risiken für Ihr Eigentum einschätzen zu können und bedarfsweise Objektschutzmaßnahmen vorzusehen. Sie bilden damit eine wesentliche Grundlage für einen effektiven Bevölkerungsschutz.

Die Starkregengefahrenkarten dienen zukünftig als Planungsgrundlage für alle städtebaulichen Planungen.  Zusammen mit den Schadenspotenzial- und Risikoanalysen sowie den Gewässer-Hochwasserkarten der Bezirksregierung bilden sie die Basis, auf deren Grundlage alle wasserwirtschaftlichen Planungen für den Extremfall bewertet und ausgerichtet werden.

Außerdem dienen die Starkregengefahrenkarten als Grundlage für die Katastrophenschutzplanung der Feuerwehr und der örtlichen Rettungskräfte.

Ansprechpersonen beim Oberbergischen Kreis und in den Städten und Gemeinden

Die Erarbeitung des kreisweiten Starkregenrisikomanagements ist Ergebnis einer engen Kooperation zwischen dem Oberbergischen Kreis und den 13 Städten und Gemeinden.

Sachlich und örtlich zuständig sind allerdings ausschließlich die jeweiligen Kommunen. Aus diesem Grund sind Ihre Ansprechpartner nachstehend benannt:

Stadt Bergneustadt

Gemeinde Engelskirchen

Stadt Gummersbach

Schloss-Stadt Hückeswagen

Gemeinde Lindlar

Gemeinde Marienheide

Gemeinde Nümbrecht

Marktstadt Waldbröl

Stadt Wiehl

Hansestadt Wipperfürth

Oberbergischer Kreis

Koordination Kreisweites Starkregenmanagemnt

Ihr Weg zu uns:

Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität

Karlstraße 14 -16
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

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13:00 - 16:00 Uhr 

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr 

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!