Eine grüne Wiese mit einem kleinen Bach, der durch die Landschaft fließt. Im Hintergrund stehen dichte Bäume, und einige Bäume wachsen am Ufer des Bachs. copyright: obk

Schutzgebiete und Schutzobjekte

Die Überwachung und Durchsetzung der geltenden Ge- und Verbote sind die vorrangigen Aufgaben des Landschaftsschutzes, damit auch die nachfolgenden Generationen noch eine lebenswerte und schöne Umwelt vorfinden.

Ein ruhiger Fluss mit klarer Wasseroberfläche, umgeben von dichtem grünen Wald und Sträuchern. Im Wasser sind vereinzelt Äste und Baumstämme sichtbar.
Naturschutzgebiet Leiersmühle in Wipperfürth

Naturschutzgebiete

Dies ist die strengste Form des Schutzes im Oberbergischen Kreis. Naturschutzgebiete werden festgesetzt zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und wildwachsender Pflanzenarten.

Meist handelt es sich um besonders schöne und gut erhaltene Flächen, die seltene Biotoptypen aufweisen. Umfangreiche Verbotskataloge sollen dafür sorgen, nachteilige Veränderungen dieser Bereiche abzuwehren.

Derzeit befinden sich über 120 ausgewiesene Naturschutzgebiete im Oberbergischen Kreis. Weitere Unterschutzstellungsverfahren sind vorgesehen bzw. bereits in Arbeit.

Grüne Wiese mit weidenden Kühen, blühenden Bäumen und gelben Blumen. Im Hintergrund hügelige Landschaft mit Wald und blauem Himmel.
Wald, Wiesen, Weiden: schützenswerte Elemente der Oberbergischen Kulturlandschaft

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, um Landschaften in ihrer Gesamtheit zu sichern oder wiederherzustellen.


Im Oberbergischen Kreis ist die freie Landschaft außerhalb der Siedlungen nahezu flächendeckend in Landschaftsschutzgebiete unterteilt. Auch hier gelten z.B. Bauverbote und das Verbot sonstiger Eingriffe.
Die Landwirtschaft nach guter fachlicher Praxis und die Forstwirtschaft nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sind in Landschaftsschutzgebieten nicht eingeschränkt.

Grüne Wiese mit gelben Blumen, zwei große, blattreiche Eichen in der Mitte, einige schwarz-weiße Kühe unter dem Baum und Wald im Hintergrund unter blauem Himmel.
Zwei Stieleichen bei Lindlar-Ebbinghausen

Naturdenkmale

Als Naturdenkmale werden Einzelschöpfungen der Natur festgesetzt. Typische Naturdenkmale sind große alte Bäume (z. B. Eichen, Buchen, Linden), sowie Baumgruppen, Baumreihen und Alleen.

Für diese Festsetzungen gelten in der Regel absolute Beschädigungs- und Zerstörungsverbote.

Ein schmaler, von Bäumen gesäumter Waldweg mit Sonneneinstrahlung. Am Boden sind Äste, Blätter und grüne Pflanzen sichtbar.
Hohlweg bei Gummersbach

Geschützte Landschaftsbestandteile

Größere Einzelbäume, Baumreihen, Hecken, Streuobstwiesen und kleinflächige Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten wie zum Beispiel Quellen und ehemalige Bergwerksstollen werden oftmals als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt, sofern sie nicht innerhalb von Naturschutzgebieten liegen oder wenn keine Ausweisung als Naturdenkmal vorgesehen ist.

Anpflanzungen außerhalb des Waldes, die im baulichen Außenbereich (also in der freien Landschaft) unter Verwendung öffentlicher Mittel vorgenommen wurden und werden, gelten automatisch als gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile, die nicht beschädigt oder beseitigt werden dürfen. Das Begleitgrün an Verkehrswegen ist davon ausgenommen.

Die Überwachung und Durchsetzung der geltenden Verbote ist die vorrangige Aufgabe des Landschaftsschutzes, damit auch die nachfolgenden Generationen noch eine lebenswerte und schöne Umwelt vorfinden.

Inhalte und Karten der Landschaftspläne

Inhalte und Karten der Landschaftspläne sowie der Festsetzungen der Schutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile sind öffentlich einsehbar im Raum Informationssystem Oberberg >> Klima, Natur und Umwelt

Kontakt für allgemeine Fragen zur Landschaftsplanung

Kontakt für konkreten Fragen an die Untere Naturschutzbehörde

Bergneustadt, Gummersbach, Reichshof

Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide,
Radevormwald, Wipperfürth

Morsbach, Nümbrecht, Waldbröl, Wiehl

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