Vertragsnaturschutz OKULA
Seit mehr als 25 Jahren besteht im Oberbergischen Kreis für landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, auf Basis der Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz und des Oberbergischen Kreiskulturlandschaftsprogramms (OKULA), am Vertragsnaturschutz teilzunehmen.
Das Kulturlandschaftsprogramm des Oberbergischen Kreises soll die finanzielle Voraussetzung schaffen, schutzwürdige bzw. schutzbedürftige Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen mit einer geeigneten, naturschonenden Bewirtschaftung durch Landwirtinnen und Landwirte langfristig zu sichern.
Mit Hilfe von Zuwendungen für die Bearbeitung extensiv genutzter Grünlandflächen wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, so dass neben dem Lebensraum auch ein Beitrag zur Förderung einer kleinbäuerlichen Landwirtschaft geleistet wird.
Dazu werden auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsvereinbarungen mit Landwirtinnen und Landwirten abgeschlossen, in denen die einzelnen durchzuführenden Pflegemaßnahmen sowie die Höhe des Zuschusses detailliert festgesetzt werden.
Die für das Programm erforderliche Finanzierung wird aus EU-, Landes- und Kreishaushalt getragen.
Der Förderzeitraum beträgt mindestens fünf Jahre. Bei der Antragstellung ist die Biologische Station Oberberg behilflich. Bewilligungsbehörde ist der Oberbergische Kreis.
Rechtsgrundlagen sind die ELER-Verordnung der EU, die Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und das Oberbergische Kulturlandschaftsprogramm (OKULA).
Ausführliche Informationen zum Vertragsnaturschutz finden Sie auf der Internetseite Vertragsnaturschutz in Nordrhein-Westfalen.
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Oberbergische Kulturlandschaftsprogramm (OKULA)
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Markus Kramer
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