Waldlandschaft mit dichtem Laubwerk, hohen Bäumen und Sonnenlicht, das durch das grüne Blätterdach scheint. Bodennahes Buschwerk ist ebenfalls sichtbar. copyright: Julius Peters

Oberbergischer Wald

Waldvereinbarung

Oberbergische Vereinbarung Wiederbewaldung, Naturschutz und Jagd - Gemeinsam für die Zukunft des Waldes im Oberbergischen Kreis

Der Klimawandel wird sichtbar

Hügelige Landschaft mit kahlen, abgestorbenen Bäumen und grüner Vegetation. Im Hintergrund blauer Himmel mit weißen Wolken und Kondensstreifen.

Am Beispiel des Waldes wird der Klimawandel sichtbar. Im Oberbergischen Kreis bestand der Wald bis 2018 etwa zur Hälfte aus Nadelbaumarten (davon 90 Prozent Fichte) und zur anderen Hälfte aus Laubbaumarten, vor allem aus Eiche, Buche und Birke.

Durch die Trockenjahre 2018 bis 2020 und die dadurch entstandene Massenvermehrung von Borkenkäfern ist die Fichte im Bergischen Land großflächig abgestorben. Der Oberbergische Kreis ist eines der Schwerpunktgebiete in NRW, in denen sich Trockenheit und Borkenkäferbefall auswirken.

Das flächenhafte Sterben der Fichte hat in der Bevölkerung ebenso wie in der Fachwelt große Diskussionen ausgelöst. Bei vielen Waldbesitzenden haben die Schäden zu hohen wirtschaftlichen Verlusten geführt. Auch die landschaftsökologischen Auswirkungen sowie die Veränderungen des Landschaftsbildes sind erheblich.

Arbeitskreis „Waldwirtschaft, Naturschutz und Jagd im Oberbergischen Kreis“

Ein Seminarraum mit Personen, die an Tischen sitzen und einem Vortragenden zuhören. Im Hintergrund Pinnwände mit Notizen und eine Decke mit Blättermotiv.
Tagung des Arbeitskreises „Waldwirtschaft, Naturschutz und Jagd im Oberbergischen Kreis“

Mit dem Ziel, eine erfolgreiche Entwicklung klimastabiler Wälder für Oberberg zu unterstützen, hat der Oberbergische Kreis den Arbeitskreis „Waldwirtschaft, Naturschutz und Jagd im Oberbergischen Kreis“ gegründet, der sich zunächst mit dem Thema der Wiederbewaldung befasste.

Erstes Ergebnis der Tätigkeit des Arbeitskreises ist die „Oberbergische Vereinbarung Wiederbewaldung, Naturschutz und Jagd“. Diese freiwillige Vereinbarung zu Inhalten im Themenbereich Wiederbewaldung und zur Zusammenarbeit wurde in vertrauensvoller Kooperation von Vertretenden der Forstwirtschaft, des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Jägerschaft und des Oberbergischen Kreises erarbeitet.

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Oberbergische Vereinbarung Wiederbewaldung, Naturschutz und Jagd; Zielvereinbarung

Oberbergische Vereinbarung Wiederbewaldung, Naturschutz und Jagd; zusammenfassende Broschüre

Handlungsfelder der Wiederbewaldung

Luftaufnahme einer Landschaft mit Wald und Wiesen. Teile des Waldes zeigen braune, abgestorbene Bäume, während andere Bereiche grün sind. Am Horizont sind Hügel und ein Windrad erkennbar.
Abgestorbene Fichtenbestände – in ganz Oberberg deutlich sichtbare Folgen extremer Trockenheit.

Eine Grundlage der gemeinsamen Arbeit war es, Zielvorstellungen für die künftige Entwicklung der Schadflächen und die damit verbundenen Herausforderungen der Wiederbewaldung aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der Akteure zu erkennen und zu formulieren.
 


Die Ausgangslage:

  • große Kahlflächen und abgestorbene Fichtenbestände

  • angespannte Einkommenssituation der Forstbetriebe sowie privater Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer

  • die anthropogenen Veränderungen des Klimas und deren Folgen

  • ein erheblicher Verlust an Biodiversität bei Arten, Lebensräumen und genetischer Variabilität

Daraus ergeben sich folgende Handlungsfelder und gemeinsame Ziele:

  • Erhaltung der Struktur der forstlichen (Familien-) Betriebe und deren Einkommenssicherung

  • Gewährleistung von Ökonomie und Ökologie bei der Waldbewirtschaftung

  • Rohstoffsicherung für nachfolgende Generationen

  • ein artenreicher Mischwald auf Basis einheimischer Baumarten, als grundlegendem Waldbestand der Zukunft

  • Erhalt abgestorbener Bestände und abgeernteter Kahlflächen als Wald (Grundsatz: Wald bleibt Wald)

  • Naturverjüngung und natürliche Wiederbewaldung sind einzubeziehen

  • Berücksichtigung von Sonderstandorten und Altwaldbeständen mit hoher Bedeutung für die Biodiversität

  • dauerhafter Nutzungsverzicht auf ausgewählten Flächen auf freiwilliger Basis mit Vergütung der Eigentümer

  • Verzicht auf ganzflächiges Befahren, Räumen bzw. Mulchen der Kahlflächen

  • bei der Wiederbewaldung, wo immer möglich, Waldränder als strukturreiche Lebensräume in ihrer typischen Ausprägung entwickeln und vermehren, mit Fokus auf der naturschutzfachlichen und wildökologischen Bedeutung

  • Umsetzung gemeinsamer Projekte im Bereich der Wiederbewaldung

  • regelmäßiger Austausch, Informationsfluss und Wissenstransferzwischen den Partnern dieser Vereinbarung und deren Organisationen

  • Berücksichtigung der hier erarbeiteten Leitsätze bei der Ansprache und Beratung von Waldbesitzenden

  • Etablierung einer funktionierenden Besucherlenkung im Wald in stark frequentierten Bereichen

  • umfangreiche Angebote zur Waldpädagogik an Schulen und Einrichtungen zur Kinderbetreuung in der Region

Leitsätze

Zur Erreichung dieser Ziele wurden die nachfolgenden Leitsätze formuliert.
Die Akteure vereinbaren, diese gemeinsam zu vertreten und zu kommunizieren:

Hang mit dichtem Wald aus bunten Laub- und Nadelbäumen im Herbst. Im Vordergrund sind braune Farne und ein unbefestigter Weg sichtbar. Der Himmel ist bewölkt.
Lernen von positiven Beispielen: Heute baumartenreich wiederbewaldete Fläche nach dem Orkan „Kyrill“ (2007).

Die auf den Schadflächen neu entstehenden Wälder sollen stabil und widerstandsfähig sein, um den klimatischen Veränderungen dauerhaft standzuhalten und die verschiedenen Waldfunktionen erfüllen zu können.

Als Stabilitätsmerkmal der Wälder gilt Vielfalt in Hinsicht auf Baumartenmischung, Stufung, Alter, genetischer Variabilität und die Ausprägung der Lebensraumtypen und Artengemeinschaften. Jede Waldeigentümerin und jeder Waldeigentümer muss für ihre bzw. seine Fläche grundsätzliche Entscheidungen treffen, wie sich der zukünftige Wald auf dem jeweiligen Standort entwickeln soll.

Dabei spielen sowohl wirtschaftliche wie auch ökologische Aspekte eine Rolle. Zu den geeigneten Werkzeugen zählen die klassische Aufforstung kahl geschlagener Flächen (mit und ohne Einbeziehung der Naturverjüngung) gleichermaßen wie der Verbleib abgestorbener Fichten mit Nutzung der aufkommenden Naturverjüngung und – sofern notwendig – entsprechenden Ergänzungspflanzungen ebenso wie die vollständige natürliche Entwicklung auf den Schadflächen.

Gestapelte Baumstämme liegen auf Waldboden in einem lichtdurchfluteten Wald. Im Hintergrund sind grüne Bäume und Blätter sichtbar.
Fichten-Rohholz: Nach wie vor unentbehrlicher Rohstoff aus Oberbergs Wäldern

Der Arbeitskreis bekennt sich zu einer gleichermaßen ökonomisch wie ökologisch nachhaltigen Bewirtschaftung des oberbergischen Waldes.

Auf den wiederbewaldeten Flächen soll auch zukünftig der Rohstoff Holz nachhaltig erzeugt und Einkommen erwirtschaftet werden.

Je nach Größe und Ausrichtung des Betriebes kann es im Sinn einer Diversifizierung auch sinnvoll sein, neben Biodiversität auf ausgewählten Flächen auch Sondernutzungen wie Bestattungswälder oder die Bereitstellung von Flächen für Kompensationsmaßnahmen, Wasserschutz und andere Ökosystemleistungen.

Ein Specht sitzt an einem Baumstamm mit einer Höhle, aus der ein Jungvogel herausschaut. Umgeben von grünem Blattwerk im Hintergrund.
Der Buntspecht profitiert vom reichhaltigen Nahrungsangebot nach dem Absterben der Fichten

er oberbergische Wald ist als Lebensraum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt von großer Bedeutung. Dieser Bedeutung müssen die Maßnahmen zur Wiederbewaldung, Pflege und Bewirtschaftung gerecht werden.

Dazu gehört, auf ganzflächiges Befahren, Räumen und Mulchen der Flächenzu verzichten, Sonderstandorte sind entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung zu behandeln.

In bestimmten Fällen (freiwillig und mit Vergütung des Eigentümers) sind auch unbewirtschaftete Waldflächen zuzulassen.

Dichter Wald mit hohen, geraden Baumstämmen und üppigem grünen Unterwuchs aus Sträuchern und Pflanzen. Im Hintergrund sind weitere Bäume erkennbar.

Die Vielfalt der heimischen, mitteleuropäischen Baumarten ist das Rückgrat der Begründung artenreicher Mischwälder im Klimawandel.

Die heimische Baumartenvielfalt hat grundsätzlich ausreichend Potenzial, eine klimastabile Wiederbewaldung der Schadflächen wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig zu gewährleisten. Sie bildet das Grundgerüst einer zukünftigen Wiederbewaldung. Nicht heimische Baumarten können eine Ergänzung darstellen, ohne die heimische Fauna und Flora zu gefährden, wenn sie an geeigneter Stelle in ein Gerüst aus einheimischen Baumarten eingebracht werden.

In den Naturschutzgebieten wird mit Blick auf die Priorität für den Schutz einheimischer Lebensgemeinschaften empfohlen, primär heimische Laubhölzer (nach Liste A im Anhang) zu nutzen. Im Privatwald kann die mögliche Naturverjüngung zusätzlich bis zu einem Gesamt-Nadelholzanteil von max. 20 Prozent um die vier Nadelbaumarten Weißtanne, Europäische Lärche, Waldkiefer und Eibe ergänzt werden.

Eine Landschaft mit jungen Bäumen, darunter Nadelbäume und Laubbäume mit roten Herbstblättern. Im Hintergrund ist ein Wald mit kahlen Bäumen zu sehen.

Um einen stabilen und baumartenreichen Mischwald heranziehen zu können, ist in den nächsten Jahrzehnten die Beobachtung und Pflege der Bestände durch Mischwuchs- und Standraumregulierung aber auch durch Schutzmaßnahmen gegen Verbiss-, Fege- und in späteren Jahren auch Schälschäden durch Wild, dringend erforderlich.

Dies gilt für die gepflanzten, insbesondere aber für die aus Naturverjüngung heraus entstandenen Jungwüchse. Fichten-Naturverjüngung kann in begrenztem Umfang als Zeitmischung in den klimastabilen Mischwald übernommen werden.

Ein Reh mit kleinen Hörnern steht in einem Wald und ist teilweise von grünen Farnen verdeckt. Der Hintergrund ist dunkel und unscharf.

Eine an den Bedürfnissen des Waldes ausgerichtete Jagd auf Schalenwild ist entscheidend für die Entwicklung der zukünftigen Wälder.

Die Jägerschaft erkennt hierfür ihre besondere Verantwortung und wird darauf hinwirken, dass Pächter und Jagdausübungsberechtigte dieser Verantwortung nachkommen. Ein konstruktiver Dialog zwischen Jagd, Waldwirtschaft und Naturschutz ist dafür unabdingbar.

Die großen Herausforderungen der Zukunft mit Blick auf Naturschutz,m Waldwirtschaft und Jagd lassen sich nur gemeinsam lösen.

Die grundlegenden Voraussetzungen für gelingende Zusammenarbeit sind eine gemeinsame Vertrauensbasis sowie gegenseitiger Respekt und damit der Dialog auf Augenhöhe. Dabei bieten die lokale und die regionale Ebene eine Vielzahl von Möglichkeiten, konkret Dinge zu verändern und die unweigerlich ablaufenden Veränderungsprozesse zur eigenen Transformation – hin zur Zukunftsfähigkeit – zu nutzen.

Auswahl möglicher Aktionen und Lösungswege

Die Aufgaben und Umsetzungsaspekte aus den drei Handlungsfeldern bedingen eine Vielzahl möglicher Aktionen und Lösungswege, die von den hier beteiligten Akteuren beschritten werden können.
Dies sind beispielsweise:

Der Begriff „Vertragsnaturschutz“ bezeichnet die monetäre Anerkennung von Leistungen, die von Bewirtschaftenden freiwillig für den Naturschutz erbracht werden. In der Landwirtschaft ist dies bereits weit verbreitet und trägt zum Einkommen der Betriebe bei. In der Forstwirtschaft sind solche Vereinbarungen hingegen noch selten und spielen für die Wertschöpfung bislang kaum eine Rolle. Dies wäre ausbaufähig, beispielsweise durch eine leistungsgerechte Entlohnung für bestimmte Ökosystemleistungen des Waldes.

Als Vorrangflächen für Vertragsnaturschutz-Projekte im Wald gelten beispielsweise ökologisch wertvolle Sonderstandorte. So wird es ermöglicht diese i.d.R. kleinräumig vorkommenden Flächen naturschutzorientiert zu behandeln.

Waldbauliche Konzepte zur Erzeugung möglichst hochwertiger Holzsortimente sind am besten geeignet, die zukünftigen Anforderungen im Sinne dieser Vereinbarung zu erfüllen. Holzsortimente sollten daher so ausgerichtet werden, dass sie das Holz in eine möglichst langfristige Bindung als Bau- oder Werkstoff überführen (langlebige Holzprodukte).

Angebote zur Umweltbildung und Waldpädagogik für Erwachsene und Heranwachsende sind geeignete Mittel, die Öffentlichkeit für das Thema Wald zu sensibilisieren und in die Lage zu versetzen, aktuelle Entwicklungen kompetent zu beurteilen.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden gebeten, geeignete Flächen in ihren Wäldern für die Durchführung entsprechender Angebote zur Verfügung zu stellen und bei deren Umsetzung selbst mitzuwirken.

Die Partner der Vereinbarung beabsichtigen, die Allianz zwischen Forstwirtschaft, Naturschutz und Jagd im Oberbergischen Kreis auszubauen und zu stärken. Gegenseitige Schulung und gemeinsame Weiterbildung stehen dabei im Zentrum. Dies schafft nicht nur größere Kompetenzen, sondern stärkt auch das gegenseitige Vertrauen und fördert einen Dialog auf Augenhöhe.

In den folgenden Jahren werden sich auf großer Fläche Waldstadien einstellen, die eine Bejagung erheblich erschweren, gleichzeitig aber umso notwendiger machen. Es ist daher dringend erforderlich, dass die Flächeneigentümer vor Ort in den Dialog mit den Jagdverantwortlichen treten, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine einfache Bejagung ermöglichen bzw. sicherstellen. Hierzu zählen z.B. die Anlage von gehölzfreien Bejagungsschneisen, die Festlegung von Schwerpunkt-Bejagungsflächen und Ruhezonen für das Wild sowie die Errichtung von Ansitzeinrichtungen. In diesen Dialog können auch die Vertreterinnen und Vertreter der Forstbetriebsgemeinschaften sowie der Jagdgenossenschaften einbezogen werden.

Baumarten-Listen

Nahaufnahme von grünen Eicheln, die an einem Zweig mit gezackten grünenEichenblättern wachsen.
Die Traubeneiche: eine heimische Baumart mit hoher Trockenheitstoleranz

Bei Anpflanzungen zur Wiederbewaldung wird empfohlen, auf die nachfolgende Palette in Mitteleuropa einheimischer Baumarten (Liste A) zurückzugreifen. Sie bilden das Grundgerüst der Wiederbewaldung.

Ergänzend dazu können, außerhalb von Naturschutzgebieten, auch Baumarten aus Liste B mit bis zu 35 Prozent eingebracht werden. Die Auswahl der Baumarten ist stets an den jeweiligen ökologischen Ansprüchen (Standorteignung) und Dispositionen (z.B. Anfälligkeit für Krankheiten) der jeweiligen Art sowie an wirtschaftlichen Überlegungen zu orientieren.

Zweig mit grünen, ungeöffneten Früchten und gefiederten, gezackten Blättern, im Hintergrund blauer Himmel und unscharfe Vegetation.
Im Oberbergischen eine Rarität: Der Speierling
  • Aspe

  • Bergahorn

  • Bergulme*

  • Eberesche

  • Elsbeere

  • Esche*

  • Flatterulme*

  • Feldahorn

  • Feldulme*

  • Hainbuche

  • Mehlbeere

  • Moorbirke

  • Rotbuche

  • Sandbirke

  • Schwarzerle

  • Schwarzpappel

  • Sommerlinde

  • Speierling

  • Spitzahorn

  • Stieleiche

  • Traubeneiche

  • Vogelkirsche

  • Weiden (diverse Arten)

  • Wildapfel

  • Wildbirne

  • Winterlinde

*vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen der Krankheitsbilder „Eschentriebsterben“ und „Ulmensterben“.

Eine kleine Tanne mit grünen Nadeln wächst auf einem mit Moos bedeckten Waldboden. Um die Pflanze herum liegen Äste und Blätter. Im Hintergrund sind weitere Pflanzen sichtbar.
Weißtanne

Im Privatwald Anbau bis zu einem Gesamtanteil von 20 Prozent
auch in Naturschutzgebieten vereinbarungsgemäß möglich:

  • Eibe

  • Europäische Lärche

  • Waldkiefer

  • Weißtanne

Künstliche Einbringung
nur außerhalb von Naturschutzgebieten vereinbarungsgemäß möglich:

• Fichte

(Der Anbau der Fichte ist vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Klimawandels mit einem hohen Risiko behaftet und wird daher nicht empfohlen.)

Nahaufnahme eines jungen Nadelbaums mit grünen, nadelartigen Blättern und kleinen braunen Knospen. Im Hintergrund sind Gras und andere Pflanzen sichtbar.
Eine Douglasie kann das Grundgerüst aus heimischen Baumarten ergänzen.

Die Auswirkungen bestimmter Anteile dieser Baumarten als Beimischungen im Grundgerüst der heimischen Baumarten von Liste A „sind bisher weitgehend unbekannt und sollten daher erforscht werden. In jedem Fall sollte für verwendete Alternativbaumarten eine Güterabwägung zwischen Anbauwürdigkeit und -risiken durchgeführt werden.“ Dies rät der wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in seinem Gutachten zur Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel
(Oktober 2021).

Für diese Vereinbarung werden Beimischungen in Anlehnung an die Förderrichtlinie (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald / Körperschaftswald, Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 27. Mai 2021) bis in der Summe bis max. 35 Prozent als geeignet angesehen.

  • Douglasie

  • Edelkastanie

  • Japanische Lärche

  • Küstentanne

  • Roteiche

  • Schwarzkiefer

  • Walnuss

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