Allgemeines zu Bodenschutz und Altlasten
Bodenschutz & Altlasten
Böden bilden die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie bilden die oberste Schicht der Erdkruste. Boden entsteht, wenn Gestein über eine lange Zeit durch Wasser, Luft, Klima und Lebewesen verwittert.
Der Boden erfüllt vielfältige Funktionen: Er dient Pflanzen als Standort und Nährstoffquelle, speichert und filtert Wasser, ist Lebensraum für zahlreiche Organismen und bildet die Basis für die land- und forstwirtschaftliche Produktion. Damit ist der Boden unverzichtbar für das Leben auf der Erde.
Die Fachwissenschaft "Bodenkunde" beschäftigt sich mit den Eigenschaften, Aufbau und Verbreitung von Böden. Seit 2005 wird am "Weltbodentag" auf die Bedeutung von Böden aufmerksam gemacht
Die Bodenkarte BK50 des Geologischen Dienstes NRW zeigt die Bodeneinheiten mitsamt der dazugehörigen Basisinformationen für den Oberbergischen Kreis.
Aufgaben des Bodenschutzes
Die Untere Bodenschutzbehörde schützt Böden im Oberbergischen Kreis. Sie sorgt dafür, dass schützenswerte Böden erhalten bleiben, schädliche Einflüsse auf den Boden vermieden und belastete Böden gesichert und saniert werden.
Ziel ist es natürliche Böden für die nächsten Generationen zu bewahren, den Flächenverbrauch zu reduzieren sowie schädliche Bodenveränderungen und eventuell damit verbundene Grundwasserschäden zu verhindern.
Zu den Aufgaben gehört die Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung bzw. Sicherung von Altablagerungen und Altstandorten. Dazu gehören auch altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen sowie sonstigen stofflichen Bodenveränderungen.
Die Untere Bodenschutzbehörde begleitet außerdem Projekte, bei denen die stillgelegte, belastete Betriebsflächen wieder nutzbar gemacht werden. Dieses sogenannte Flächenrecyclinghilft dabei, neue Wohn- und Gewerbeflächen zu schaffen, ohne neue Naturflächen wie Wälder oder Wiesen zu bebauen. So trägt es zum Schutz der Landschaft im Oberbergischen Kreis bei.
Außerdem gibt die Behörde fachtechnische Stellungnahmen zu Planverfahren, Bauvorhaben sowie Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Naturschutz-, Abfall- und Wasserrecht ab.
Rechtsgrundlagen
Seit dem 1. März 1999 gilt in Deutschland das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Es schützt den Boden erstmalig als eigenständiges Umweltgut.
Dieses Gesetz regelt, wie der Boden durch Vorsorge-, Beschränkungs-, Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen geschützt wird.
Ergänzt wird es durch:
• Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NRW) vom 9. Mai 2000
• Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 09. Juli 2021 (Inkrafttreten 01.08.2023)
Begriffe im Bodenschutzrecht
Die folgenden Begriffe sind im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) definiert. Sie helfen dabei, Flächen zu beschreiben, von denen Gefahren für Menschen, Gewässer, Boden oder die Umwelt ausgehen können.
Was sind Altstandorte?
Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen sowie andere Flächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde (z. B. ehemalige Industrie- und Gewerbebetriebe). Durch den früheren Umgang mit diesen Stoffen können schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren für Einzelne oder die Allgemeinheit entstanden sein.
Was sind Altablagerungen?
Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (z. B. ehemalige Deponien oder wilde Müllkippen). Von diesen Flächen können schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen.
Was sind altlastverdächtige Flächen?
Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen oder Altstandorte, bei denen der Verdacht besteht, dass schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für Einzelne oder die Allgemeinheit vorliegen.
Was sind schädliche Bodenveränderungen?
Schädliche Bodenveränderungen sind Veränderungen des Bodens, die seine Funktionen beeinträchtigen und dadurch Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für Menschen oder Umwelt herbeiführen. Dies können z.B. schwermetallbelastete Auensedimente oder Flächen mit Bodenerosion sein.
Was sind Verdachtsflächen?
Verdachtsflächen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht.
Gesetzlicher Bezug
Die Begriffe "Altstandorte", "Altablagerungen", "altlastverdächtige Flächen", "Altlasten" und "schädliche Bodenveränderungen" ergeben sich insbesondere aus § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).
Zuständige Behörden
Für den Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen sind mehrere Behörden zuständig:
-
das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr als oberste Bodenschutzbehörde
-
die Bezirksregierungen als obere Bodenschutzbehörden
-
die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden
Downloads
Bodenbewertungsverfahren "Modell Oberberg"
Kontakt
Brigitte Braun
Jessica Fabritius
Sandy Delonge