Landwirtschaftliche Betriebe

Diese Seite teilen:

Gülleaufbringung

Das Ausbringen von Gülle auf landwirtschaftlicher Nutzfläche zu bestimmten festgelegten Zeiten ist in der Düngeverordnung geregelt.

Die Zuständigkeit liegt in den meisten Bereichen bei der Landwirtschaftskammer.

Ausnahmen von den in der Düngeverordnung festgelegten Zeiten (Sperrfrist) sind bei der Landwirtschaftskammer zu beantragen.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften  (JGS-Anlagen)

Downloads

Erfassungsbogen Güllelagerbehälter in Wasserschutzbetrieben

Kontakt

Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Lindlar, Wiehl, Marienheide

Wipperfürth, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Radevormwald, Hückeswagen

Ihr Weg zu uns:

Umweltamt

Moltkestr. 42
51643 Gummersbach

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr 

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!