Niederschlagswasser

Die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer bzw. über eine technische Einrichtung (Rigole, Mulde, Teich usw.) zielgerichtet in den Untergrund ist erlaubnispflichtig.

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Die MitarbeiterInnen der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

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Einleitung/Versickerung Niederschlagswasser, gewerblich

Einleitung/Versickerung Niederschlagswasser, häuslich

Private Vorhaben

Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Lindlar, Wiehl

Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl

Gewerbliche Vorhaben

Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth

Bergneustadt, Gummersbach, Lindlar, Reichshof

Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Wiehl, Waldbröl

Kommunale Vorhaben

Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth

Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl

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