Wasserentnahmen

Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen im Oberbergischen Kreis (jeweils vom 01.04. bis 31.10. des Jahres)

Öffentliche Bekanntmachung vom 13.07.2022

Wasserentnahmen im Oberbergischen beziehen sich auf Entnahmen aus dem Grundwasser und aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Teichen etc. Die Entnahmen gehören zu den Gewässerbenutzungen, welche gemäß den allgemeinen Sorgfaltspflichten des Wasserrechts durchzuführen sind.

Während geringfügige Entnahmen (z. B.  Schöpfen mit Handgefäßen) erlaubnisfreie Gewässerbenutzungen sein können, (Gemeingebrauch, Eigentümer- und Anliegergebrauch), bedürfen alle anderen Entnahmen einer wasserrechtlichen Erlaubnis: Hierzu gehören z. B. Entnahmen mittels technischen Einrichtungen zu Kühl- oder Produktionszwecken, das Bohren von Trink- und Brauchwasserbrunnen u. A.

Das Errichten von Schlagbrunnen ist erlaubnisfrei, sollte jedoch der Unteren Wasserbehörde mit folgenden Angaben

  • Name, Vorname,

  • Adresse des Grundstücks der Entnahme,

  • Gemarkung, Flur, Flurstück,

  • Koordinaten oder alternativ Karte mit Entnahmestelle,

  • Tiefe des Brunnens,

angezeigt werden.

Die Mitarbeitenden der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Erforderliche Unterlagen:

Es ist ein gebührenpflichtiges Erlaubnisverfahren für die Entnahme von Brauchwasser erforderlich. Folgende Unterlagen lagen sind erforderlich:

  • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Grundwasserentnahmen (siehe rechts)

  • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zwecks Erstellung einer Bohrung für die Errichtung eines Brauch-/Trinkwasserbrunnens (siehe rechts)

Die Leistung ist gebührenpflichtig.

Downloads

Antrag - auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme

Antrag - zwecks Erstellung einer Bohrung für die Errichtung eines Brauch-/Trinkwasserbrunnens

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Bergneustadt, Gummersbach, Lindlar, Reichshof

Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Wiehl, Waldbröl

Landwirtschaftliche Vorhaben

Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Lindlar, Wiehl, Marienheide

Wipperfürth, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Hückeswagen, Radevormwald

Teichanlagen

Reichshof, Waldbröl

Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Morsbach, Nümbrecht, Wiehl

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