Abholung eines bereits beantragten Führerscheins
Sofern Sie sich nicht für den Direktversand Ihres Führerscheins an Ihre Meldeanschrift entschieden haben oder ein Direktversand nicht möglich war, müssen Sie Ihren Führerschein beim Straßenverkehrsamt in Gummersbach abholen.
Für die Abholung ist eine Online-Terminbuchung erforderlich. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Für die Abholung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiges amtliches Ausweisdokument
- TÜV-Bescheinigung (bei Erstantrag bzw. zusätzlicher Führerscheinklasse)
- alter Führerschein (sofern vorhanden)
Zusätzliche Unterlagen bei Abholung mit Vollmacht:
- schriftliche Vollmacht (formlos oder Vordruck)
- Ausweisdokument des Abholers
- Ausweisdokument des Antragsstellers (Kopie ausreichend)
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Vollmacht zur Abholung