Ersatz, Namens- und Auflagenänderung

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Wenn ein Führerschein verloren gegangen ist, gestohlen wurde oder beschädigt ist, wird ein Ersatzführerschein benötigt. Der Diebstahl des Führerscheins sollte zusätzlich bei der Polizei angezeigt werden.

Bei einer Namensänderung besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, den Führerschein ändern zu lassen, da dieser kein amtliches Ausweisdokument ist. Der bisherige Führerschein kann weiterhin verwendet werden, da sich der aktuelle Name aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt. Bei Fahrten ins Ausland wird jedoch empfohlen, den Führerschein auf den aktuellen Namen ändern zu lassen.

Auch Änderungen von Auflagen im Führerschein (z. B. Eintragung oder Löschung einer Sehhilfe) können beantragt werden. Hierfür müssen geeignete Nachweise, wie etwa Sehtestbescheinigungen oder ärztliche Gutachten, vorgelegt werden.

Für den Ersatz eines Führerscheins sowie bei Namens- oder Auflagenänderungen ist eine persönliche Vorsprache mit Termin in der Führerscheinstelle während der Öffnungszeiten erforderlich.

Bitte beachten Sie: Die Änderung des Namens in den Fahrzeugpapieren erfolgt separat. Hierfür ist ein gesonderter Termin bei der Zulassungsstelle zu vereinbaren.

 

  • gültiges amtliches Ausweisdokument (bei Namensänderung: bereits geändertes Ausweisdokument)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • ggf. Diebstahlanzeige (nur bei Diebstahl, nicht bei einfachem Verlust)
  • ggf. weitere Nachweise zur Änderung von Auflagen

Sofern Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheins sind und der beschädigte bzw. in Verlust geratene Führerschein nicht vom Oberbergischen Kreis ausgestellt wurde, ist zusätzlich ein Nachweis der ausstellenden Behörde erforderlich (Karteikartenabschrift).

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Führerschein <p>§ 25 FeV</p> /obk/themen/mobilitaet/anliegen-fueherschein/fuhrerscheinanliegen-ersatz-des-fuhrerscheins-wegen-diebstahl-verlust-oder-beschadigung/index.shtml.de
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