Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis

Die Ausübung der Fahrlehrertätigkeit sowie der Betrieb einer Fahrschule bedürfen einer behördlichen Erlaubnis

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Die Straßenverkehrsbehörde ist sowohl für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf von Fahrlehr-, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnissen als auch für die Überwachung der Fahrlehrer und der Fahrschulen (inkl. Zweigstellen) zuständig.

Für die Erteilung einer Fahrlehrererlaubnis sind verschiedene persönliche und fachliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die einzelnen Anforderungen sollten vor Antragstellung in einem persönlichen Gespräch abgestimmt werden.

Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE beträgt 21 Jahre.

Die Beantragung erfolgt mit einem formlosen Antrag oder online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Informationen zu Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnissen erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt.

 

Dem Antrag sind folgende gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen beizufügen:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch, Personalausweis oder Reisepass)
  • Lebenslauf
  • Zeugnis/Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist
  • Bescheinigung/Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerben um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (Anlage 6 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre ist
  • Kopie des EU-Kartenführerscheins (Besitz der Fahrerlaubnis der beantragten Fahrerlaubnisklasse: bei Klasse B mindestens 3-jähriger Vorbesitz, bei den andern Klassen mindesten 2 Jahre Vorbesitz)
  • Nachweis über die Vorbildung (abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung)
  • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
  • dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung nach § 7 FahrlG beizufügen
  • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
Fahrlehrerlaubnis /obk/themen/mobilitaet/anliegen-fueherschein/fuhrerscheinanliegen-fahrlehrerlaubnis/index.shtml.de
Fahrschulerlaubnis /obk/themen/mobilitaet/anliegen-fueherschein/fuhrerscheinanliegen-fahrlehrerlaubnis/index.shtml.de
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