Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. Er wird für Reisen außerhalb Europas empfohlen. In welchen Ländern ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, kann über die Automobilclubs, die Reiseveranstalter oder die jeweilige Botschaft erfragt werden.
Der Internationale Führerschein kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Rahmen eines Termins bei der Fahrerlaubnisbehörde sowie alternativ auf dem Postweg beantragt werden. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz im Oberbergischen Kreis.
Bitte beachten Sie, dass der Versand auf dem Postweg ausschließlich per einfachem Brief und auf eigenes Risiko erfolgt. Im Falle eines Verlustes sind die dadurch entstehenden Kosten von Ihnen zu tragen.
- gültiges amtliches Ausweisdokument
- EU-Kartenführerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto
- ggf. Vollmacht
- ggf. Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins (bei postalischer Antragsstellung)