Umschreibung Dienstfahrerlaubnis

Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.

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Mit einer Dienstfahrerlaubnis (z. B. der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei) dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge geführt werden, nicht jedoch private Fahrzeuge.

Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten. Der Antrag ist nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich zu stellen.

Für die Beantragung der Umschreibung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültiges amtliches Ausweisdokument
  • Dienstfahrerlaubnis
  • bereits vorhandener ziviler Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine ärztliche, eine augenärztliche oder eine Leistungsuntersuchung notwendig.

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Dienstfahrerlaubnis <p>§ 2 Abs. 10 StVG; § 26 FeV; Anlage 8 FeV</p> /obk/themen/mobilitaet/anliegen-fueherschein/fuhrerscheinanliegen-umschreibung-dienstfahrerlaubnis/index.shtml.de
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