Änderung des Namens z.B. durch Heirat

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Sie haben Ihren Namen geändert, z. B. nach einer Heirat.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI / Kfz-Schein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)

  • Aktueller Ausweis oder Ausweis mit Urkunde über die Namensführung
    Die Namens-Änderung muss beim Einwohner-Meldeamt schon erfasst sein.


Anmerkung
Bei Namens-Änderungen von Vereinen und Firmen ist meist eine Umschreibung erforderlich,
bei Änderungen der Rechtsform ist immer eine Umschreibung erforderlich.


Ohne Vollmacht

Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

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