Änderung des Namens z.B. durch Heirat
Sie haben Ihren Namen geändert, z. B. nach einer Heirat.
Erforderliche Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI / Kfz-Schein)
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Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
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Aktueller Ausweis oder Ausweis mit Urkunde über die Namensführung
Die Namens-Änderung muss beim Einwohner-Meldeamt schon erfasst sein.
Anmerkung
Bei Namens-Änderungen von Vereinen und Firmen ist meist eine Umschreibung erforderlich,
bei Änderungen der Rechtsform ist immer eine Umschreibung erforderlich.
Ohne Vollmacht