Kauf und Verkauf
Die Zulassungsstelle empfiehlt dringend, ein Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden.
Sie möchten ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen?
Einige Tipps
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Kaufen oder verkaufen Sie ein Fahrzeug nur mit den vollständigen Fahrzeugpapieren: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Der Käufer braucht beides zum Ummelden.
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Verkäufer: Vor der Übergabe an den Käufer melden Sie Ihr Fahrzeug am besten ab. Vor einem Verkauf ins Ausland melden Sie immer das Fahrzeug ab!
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Der Käufer kann zum Überführen ein Kurzzeit-Kennzeichen oder für den Export ein Zoll-Kennzeichen beantragen.
Kaufvertrag
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Machen Sie auf jeden Fall einen Kaufvertrag. Gute Musterverträge finden Sie auf den Internetseiten von Automobilclubs oder Kfz-Prüfgesellschaften. Dort finden Sie auch weitere Tipps.
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Kfz-Händler haben meist eigene Verträge. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Angaben auch im Händlervertrag enthalten sind.
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Kontrollieren Sie den Personalausweis Ihres Vertragspartners.
Was sollte mindestens im Vertrag stehen?
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Die Personalien von Verkäufer und Käufer: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon – alles in Druckschrift und eindeutig lesbar!
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Angaben zum Fahrzeug: Hersteller, Typ, Fahrzeug-Ident-Nummer, amtliches Kennzeichen, Datum der Erstzulassung, nächste Hauptuntersuchung
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Zustand des Fahrzeugs, bekannte Schäden
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Bestätigung der Übergabe von Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Schlüsseln, ggf. Kennzeichen, Zubehör und Kaufpreis
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Ort, Datum, Unterschrift von Verkäufer und Käufer
Wenn Unterlagen fehlen
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Der Käufer braucht die vollständigen Fahrzeugpapiere, um das Fahrzeug umzumelden.
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Der Verkäufer ist verantwortlich, alle Unterlagen zu übergeben. Wenn etwas fehlt, muss er vor dem Verkauf Ersatz-Papiere beantragen.
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Informationen bei Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
Angemeldetes Fahrzeug – bitte beachten:
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Risiko/Nachteile für den Verkäufer: Wenn Sie ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen, bezahlen Sie bis zur Ummeldung Steuern und Versicherung. Sie erhalten ggf. Bußgeldbescheide, bei einem Unfall ändert sich Ihre Schadenfreiheits-Klasse.
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Der Käufer muss das Fahrzeug so bald wie möglich abmelden oder ummelden.
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Der Verkäufer schickt eine Kopie des Vertrages/die Veräußerungsanzeige an seine Kfz-Versicherung und an seine Zulassungsstelle. Für den Oberbergischen Kreis: per E-Mail an zulassung@obk.de oder mit der Post an Oberbergischer Kreis, Straßenverkehrsamt, Kölner Straße 235, 51645 Gummersbach.
Eine Zusendung der Verkaufsanzeige alleine reicht für eine Abmeldung des Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde nicht aus. -
Verkäufer und Käufer sollten Kontakt halten, bis das Fahrzeug abgemeldet oder umgemeldet ist.