Kauf und Verkauf

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Die Zulassungsstelle empfiehlt dringend, ein Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden.

Sie möchten ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen?

Einige Tipps

  • Kaufen oder verkaufen Sie ein Fahrzeug nur mit den vollständigen Fahrzeugpapieren: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Der Käufer braucht beides zum Ummelden.

  • Verkäufer: Vor der Übergabe an den Käufer melden Sie Ihr Fahrzeug am besten ab. Vor einem Verkauf ins Ausland melden Sie immer das Fahrzeug ab!

  • Der Käufer kann zum Überführen ein Kurzzeit-Kennzeichen oder für den Export ein Zoll-Kennzeichen beantragen.
     

Kaufvertrag

  • Machen Sie auf jeden Fall einen Kaufvertrag. Gute Musterverträge finden Sie auf den Internetseiten von Automobilclubs oder Kfz-Prüfgesellschaften. Dort finden Sie auch weitere Tipps.

  • Kfz-Händler haben meist eigene Verträge. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Angaben auch im Händlervertrag enthalten sind.

  • Kontrollieren Sie den Personalausweis Ihres Vertragspartners.
     

Was sollte mindestens im Vertrag stehen?

  • Die Personalien von Verkäufer und Käufer: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon – alles in Druckschrift und eindeutig lesbar!

  • Angaben zum Fahrzeug: Hersteller, Typ, Fahrzeug-Ident-Nummer, amtliches Kennzeichen, Datum der Erstzulassung, nächste Hauptuntersuchung

  • Zustand des Fahrzeugs, bekannte Schäden

  • Bestätigung der Übergabe von Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Schlüsseln, ggf. Kennzeichen, Zubehör und Kaufpreis

  • Ort, Datum, Unterschrift von Verkäufer und Käufer
     

Wenn Unterlagen fehlen

Angemeldetes Fahrzeug – bitte beachten:

  • Risiko/Nachteile für den Verkäufer: Wenn Sie ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen, bezahlen Sie bis zur Ummeldung Steuern und Versicherung. Sie erhalten ggf. Bußgeldbescheide, bei einem Unfall ändert sich Ihre Schadenfreiheits-Klasse.

  • Der Käufer muss das Fahrzeug so bald wie möglich abmelden oder ummelden.

  • Der Verkäufer schickt eine Kopie des Vertrages/die Veräußerungsanzeige an seine Kfz-Versicherung und an seine Zulassungsstelle. Für den Oberbergischen Kreis: per E-Mail an zulassung@obk.de oder mit der Post an Oberbergischer Kreis, Straßenverkehrsamt, Kölner Straße 235, 51645 Gummersbach.
    Eine Zusendung der Verkaufsanzeige alleine reicht für eine Abmeldung des Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde nicht aus.

  • Verkäufer und Käufer sollten Kontakt halten, bis das Fahrzeug abgemeldet oder umgemeldet ist.

Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

Servicezeiten

Montag

07:15 - 12:15 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

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Terminvereinbarung erforderlich!

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular.

E-Mail: amt36@obk.de
Telefon: 02261 88-3633

Telefonisch montags und dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

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