Kurzzeit-Kennzeichen

Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 6 Tage ab dem Tag der Zuteilung.

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Sie möchten ein Fahrzeug …

  • innerhalb Deutschlands oder in ein EU-Land überführen,

  • oder bei Probefahrten testen,

  • oder beim TÜV vorstellen.

    Das Fahrzeug muss abgemeldet sein.

Erforderlichen Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) - Original oder Kopie

  • und / oder Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) - Original oder Kopie

  • TÜV-Nachweis – Original oder Kopie (separat oder auf dem Kfz-Schein)

  • Personalausweis

  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code für Kurzzeit-Kennzeichen

  • Formular: Antrag für Kurzzeit-Kennzeichen

Ausnahme

Die Hauptuntersuchung ist abgelaufen. Dann können Sie das Kurzzeit-Kennzeichen nur am Standort des Fahrzeugs beantragen. Die erste Fahrt muss dann zur nächstgelegenen Prüfstelle gehen. Diese kann im dortigen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk sein.
 

Besonderheit, …

wenn Ihr Erst-Wohnsitz im Ausland ist
und Sie einen Dritten mit der Zulassung beauftragen:

  • Formular "Erfassung eines Empfangsberechtigten"

Online-Dienstleistungen

Downloads

Antrag - Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens

Erfassung eines Empfangsberechtigten

Vollmacht bei Zulassung durch Dritte

Kurzzeitkennzeichen /obk/themen/mobilitaet/anliegen-kfz/kfz-kurzzeit-kennzeichen/index.shtml.de
Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

Servicezeiten

Montag

07:15 - 12:15 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

07:15 - 12:15 Uhr

Mittwoch

07:15 - 12:15 Uhr

Donnerstag

07:15 - 12:15 Uhr
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Freitag

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Terminvereinbarung erforderlich!

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular.

E-Mail: amt36@obk.de
Telefon: 02261 88-3633

Telefonisch montags und dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

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