Technische Änderungen

Diese Seite teilen:

An Ihrem Fahrzeug wurde eine technische Änderung gemacht.

Die Änderung muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.
In manchen Fällen muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II geändert werden,
z. B. bei Änderung von Leistung, Aufbauart oder Antriebsart.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)

  • evtl. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)oderAllgemeine Betriebserlaubnis

  • gültiger TÜV

  • TÜV-Gutachten über die technische Änderung
     

Ohne Vollmacht

Online-Dienstleistungen

Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

Servicezeiten

Montag

07:15 - 12:15 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

07:15 - 12:15 Uhr

Mittwoch

07:15 - 12:15 Uhr

Donnerstag

07:15 - 12:15 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

07:15 - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung erforderlich!

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular.

E-Mail: amt36@obk.de
Telefon: 02261 88-3633

Telefonisch montags und dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!