Verlust Betriebserlaubnis

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Sie haben Ihre Betriebserlaubnis (BE) verloren, oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen eine Ersatz-Bescheinigung. 

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein), falls vorhanden

  • ohne ZB I: Eigentumsnachweis durch Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung

  • bei Diebstahl der BE: Bestätigung der Polizei, dass Anzeige erstattet wurde

  • Personalausweis des Halters

  • Verlusterklärung Betriebserlaubnis, unterschrieben vom Halter

  • Erklärung: die Umstände des Verlusts

  • Fahrgestell-Nr. (FIN / Fahrzeug-Ident-Nummer)

  • Angaben zum Hersteller


Sie erhalten von uns eine "Unbedenklichkeits-Bescheinigung", mit der Sie beim Hersteller oder einer Prüfstelle eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragen können.

Online-Dienstleistung

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Verlusterklärung zur Betriebserlaubnis

Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

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