Wechselkennzeichen

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Sie besitzen zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse, die Sie nicht gleichzeitig nutzen müssen?

Dann könnte das Wechsel-Kennzeichen für Sie interessant sein.


Welche Vorteile hat das Wechsel-Kennzeichen?

Falls Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Zulassung der beiden Fahrzeuge mit Wechsel-Kennzeichen einen günstigeren Tarif anbietet als bei regulären Zulassungen, sparen Sie Versicherungsprämie. Das klären Sie vorweg mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Beide Fahrzeuge müssen voll versteuert werden. Es gibt also keinen steuerlichen Vorteil.


Die Kennzeichen

Beide Kennzeichen bestehen aus einem gemeinsamen Teil, z.B. GM-TY 10,
und einem fahrzeugbezogenen Teil, meist die 1 und die 2.
Zusammengesetzt ergibt das die beiden Kennzeichen GM-TY 101 und GM-TY 102.
Der fahrzeugbezogene Teil des Schildes verbleibt am jeweiligen Fahrzeug.

Die Schilder müssen die gleichen Abmessungen haben.
Beide Teile müssen immer fest montiert werden.
Eine Befestigung mit Klebeband, Magnet, Schnur o. ä. ist nicht zulässig.

Kein Wunschkennzeichen möglich.


Wechsel-Kennzeichen gibt es nur für die folgenden Fahrzeugklassen:

  • M1: Pkw

  • L: zweirädrige oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge

  • O1: Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse

Terminbuchung

Buchen Sie einen Termin für zwei Zulassungen, und zwar entsprechend Ihren Fahrzeugdokumenten, z. B. eine Umschreibung plus eine Wiederzulassung.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständige Fahrzeugpapiere für beide Fahrzeuge

  • jeweils gültige HU

  • Personalausweis

  • 2 eVB-Nummern für Wechsel-Kennzeichen

  • 2 SEPA-Mandate

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