Zulassung durch Dritte

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Sie können nicht persönlich für die Zulassung kommen?

Dann kann eine andere Person mit einer Vollmacht bei Zulassung durch Dritte zum Straßenverkehrsamt kommen.

Sie füllen die Vollmacht und - wenn für den Vorgang erforderlich - das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus und unterschreiben beides. Diese Formulare geben Sie der beauftragten Person zusätzlich zu den anderen Unterlagen mit.

Als Dritte zählen auch Autohändler, Zulassungsdienste, Verwandte und Bekannte des Fahrzeughalters.

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Vollmacht bei Zulassung durch Dritte

SEPA-Lastschriftmandat

Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

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