Zulassung Kfz aus dem Ausland (neu und gebraucht)
Gebrauchtes Fahrzeug aus dem Ausland
Sie möchten ein gebrauchtes Kfz aus dem Ausland zulassen. Die ausländischen Dokumente liegen vor.
Erforderliche Unterlagen
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die vollständigen ausländischen Fahrzeug-Dokumente
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EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeugherstellers (CoC-Papier) oder Vollabnahme
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bei ausländischem TÜV: Gültigkeit Zulassungsdatum plus 1 Kalendermonat
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Für Nichtmitglieder der EU: Zoll-Unbedenklichkeits-Bescheinigung
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Personalausweis
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Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
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SEPA-Lastschriftmandat
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Kennzeichen, falls zugelassen
Fabrikneues Fahrzeug aus dem Ausland
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug aus dem Ausland zulassen. Es liegen keine ausländischen Dokumente vor.
Erforderliche Unterlagen:
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EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeugherstellers (CoC-Papier)
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Original-Rechnung oder Original-Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
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Bestätigung des Autohauses, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, falls das nicht aus Rechnung / Kaufvertrag eindeutig ersichtlich ist.
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Für Nichtmitglieder der EU: Zoll-Unbedenklichkeits-Bescheinigung
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Personalausweis (Original oder Kopie)
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Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
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SEPA-Lastschriftmandat